Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitteilte, sei zum 1. Juli 2026 das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet.

Ziel sei es, ungenutzte Gewerbeimmobilien – wie Leerstände in Innenstädten oder nicht mehr benötigte Büroflächen – in Wohnraum umzuwandeln und so zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beizutragen.
Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
Nach Angaben des Ministeriums könnten Investoren künftig bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro neu geschaffener Wohneinheit erhalten. Insgesamt stünden für das Jahr 2026 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert würden Umbauten von Gebäuden, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Voraussetzung sei, dass durch die Maßnahme mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.
Beitrag zur Aktivierung brachliegender Flächen
Bundesbauministerin Verena Hubertz habe laut Mitteilung betont, dass vielerorts leerstehende Gebäude auf eine neue Nutzung warten würden, während gleichzeitig Wohnraum fehle.
Das Programm solle diesen Widerspruch auflösen, indem bestehende Strukturen besser genutzt werden. Ziel sei es, städtische Zentren zu beleben, Ressourcen zu schonen und neue Wohnangebote zu schaffen.
Förderung an energetische Standards gebunden
Die Förderung sei an energetische Mindestanforderungen gekoppelt. So müssten die Gebäude im Regelfall mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) erreichen.
Für denkmalgeschützte oder besonders erhaltenswerte Gebäude gebe es jedoch angepasste Anforderungen, um deren Bestand zu sichern.
Breite Zielgruppe für Investitionen
Antragsberechtigt seien laut Ministerium sowohl private als auch öffentliche Investoren, darunter Unternehmen, Kommunen oder auch Selbstnutzer.
Gefördert würden unter anderem:
- Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an der Gebäudestruktur
- Grundrissänderungen und Innenausbau
- Umgestaltung von Außenflächen für Wohnnutzung
Nicht enthalten seien hingegen Kosten für energetische Sanierungen, die über separate Programme gefördert werden könnten.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich
Die Förderung könne grundsätzlich mit anderen Programmen – etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – kombiniert werden, sofern die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht überschreite.
Die Umsetzung erfolge über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Potenzial für Städte und Quartiere
Das Programm könnte nach Einschätzung des Ministeriums einen wichtigen Beitrag leisten, um insbesondere in bestehenden Stadtstrukturen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne neue Flächen zu versiegeln.
Gerade vor dem Hintergrund steigender Baukosten und begrenzter Flächenverfügbarkeit könnte die Umnutzung bestehender Gebäude zu einem wichtigen Baustein der Wohnraumentwicklung werden.
Quelle: BMSWB








