Die Landeshauptstadt Potsdam bringe zur Stadtverordnetenversammlung am 4. März zwei Vorlagen für überarbeitete Satzungen zur öffentlichen Wasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung ein.
Mit den Neuregelungen seien steigende Gebühren für Trinkwasser und Abwasser verbunden. Gleichzeitig falle die Anpassung deutlich moderater aus, als frühere Prognosen hätten erwarten lassen.
Die neukalkulierten Gebühren seien mit Unterstützung eines externen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens erarbeitet worden. Wie bereits im Dezember 2025 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt, sollen die neuen Gebühren – vorbehaltlich des Beschlusses – rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten und bis zum 31. Dezember 2027 wirksam sein.
Gründe für die Neufassung
Hintergrund der neuen Satzungen seien zum einen deutlich gestiegene Betriebs-, Personal-, Material- und Energiekosten in der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Zum anderen hätten Urteile des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus dem Mai 2025 Anpassungen erforderlich gemacht. Das Gericht hatte kritisiert, dass in früheren Satzungen nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen sei, ob in den sogenannten Fremdleistungsentgelten auch Kosten enthalten waren, die nicht gebührenfähig sind.
Nach Angaben der Stadt basierten die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2026 und 2027 nun auf geprüften Ist-Kosten der Energie und Wasser Potsdam (EWP) aus dem Jahr 2024, fortgeschrieben für den neuen Kalkulationszeitraum. Damit solle sichergestellt werden, dass ausschließlich solche Kosten berücksichtigt würden, die nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg tatsächlich als gebührenfähig gelten.
Geplante Gebührenanpassungen im Überblick
Für die Jahre 2026 und 2027 seien folgende Änderungen vorgesehen:
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Trinkwasser:
Die Mengengebühr solle von bislang 2,44 Euro auf 2,76 Euro pro Kubikmeter steigen. Zudem seien erstmals seit 1998 höhere Grundgebühren vorgesehen, gestaffelt nach Wasserzählergrößen. -
Abwasser:
Die Mengengebühr solle von 4,74 Euro auf 5,60 Euro pro Kubikmeter angehoben werden. Auch hier seien die Grundgebühren erstmals seit 2003 erhöht.
Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 90 Kubikmetern ergebe sich damit eine Steigerung der jährlichen Kosten für Trink- und Schmutzwasser von rund 770 Euro auf etwa 962 Euro. Dies entspreche einer Erhöhung von rund 25 Prozent.
Besonderheiten bei dezentraler Entsorgung
Bei der dezentralen Schmutzwasserentsorgung, etwa in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen, sei auf Einwände vieler Betroffener reagiert worden. Die bisherige Anfahrtspauschale solle im Kalkulationszeitraum 2026/27 entfallen und stattdessen über eine angepasste Mengengebühr berücksichtigt werden.
Langfristige Kostenentwicklung
Nach Darstellung der Verwaltung stagnieren die Verbrauchsmengen seit mehreren Jahren, während die Kosten für Dienstleistungen, Bauleistungen, Material und Energie deutlich steigen. Dies führe zu höheren Fremdleistungsentgelten und mache auch eine Anpassung der lange unveränderten Grundgebühren notwendig. Diese dienten der Deckung verbrauchsunabhängiger Kosten und seien ein zentraler Bestandteil der neuen Kalkulation.
Über die neuen Satzungen und Gebühren soll die Stadtverordnetenversammlung Anfang März entscheiden.
Quelle: LHP









