- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 1. Juli sowie zu den Änderungen, die schon seit dem 1. Januar 2021 gelten, finden Sie hier.
Details und Förderbestimmungen werden im April 2021 verööfentlicht und auf der Homepage der KfW verlinkt.
Quelle: KfW