Neue brandenburgische Bauordnung tritt heute in Kraft

Ab heute gilt die neue Bauordnung, die der brandenburgische Landtag Ende April verabschiedet hatte. Das teilt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) mit.

Die Neufassung war notwendig geworden, um das Regelwerk an die von der Bauministerkonferenz der Länder beschlossene Musterbauordnung anzupassen, an der sich die Landesbauordnungen der Bundesländer orientieren. Zu Beginn der Legislaturperiode war die Novellierung im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

„Die neue Bauordnung erleichtert den Planern und Fachbetrieben die Bauausführung und die Kostenkalkulation, weil ab heute erstmals seit 1990 in Brandenburg die gleichen Standards für Bauvorhaben gelten, wie in Berlin und den benachbarten Bundesländern. Angeglichen wurde auch die Praxis für die Prüfung der bautechnischen Nachweise für Standsicherheit und Brandschutz. Trotz steigender Genehmigungsgebühren ergeben sich insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser geringere Baunebenkosten, weil die Ausgaben für die Statikprüfung entfallen. Außerdem sind in der neuen Bauordnung neue Regeln enthalten, mit denen wir mehr Barrierefreiheit in Gebäuden erreichen“, sagte Bauministerin Kathrin Schneider.

Unter anderem gilt mit der neuen Bauordnung für Wohnungen zukünftig die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Aufenthaltsräume und Flure in Wohnungen, über die Rettungswege führen, müssen mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2020. Eine technische Lösung wird nicht vorgeschrieben, so dass der Mindestschutz mit batteriebetriebenen, kostengünstigen Rauchwarnmeldern ausreichend ist. Es dürfen aber nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die nach der europäischen Bauproduktnorm EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und entsprechend gekennzeichnet sind. Verantwortlich für den Einbau ist der Wohnungseigentümer.

Hier findet man die neue brandenburgische Bauordnung.

Die komplette Pressemitteilung des MIL ist hier nachzulesen.