Nebenkosten steigen um 63 Prozent

Angesichts steigender Energiepreise hat der Arbeitskreis StadtSpuren heute bei einem Pressetermin über den Umgang mit den Betriebskosten informiert.

Im IV. Quartal 2022 werden die Bewohner*innen der StadtSpuren-Unternehmen über die Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten informiert. Bei jenen Unternehmen, die bereits die Betriebskostenabrechnungen für 2021 versandt haben, erfolgt dies mit einem gesonderten Schreiben. Bei jenen Unternehmen, die in den kommenden Wochen die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2021 versenden, erfolgt dies mit der Abrechnung.

 

  1. Betriebskostenabrechnungen 2021
    Vorerst die letzte „normale“ Abrechnung

Die meisten Bewohner*innen der StadtSpuren-Unternehmen erhalten in den kommenden Wochen ihre Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2021. Die Abrechnungen weichen von denen der Vorjahre ab, da aufgrund der Corona-Maßnahmen, insbesondere die Nutzung der Wohnungen im Homeoffice, sowie des kälteren Winters erhöhte Verbräuche zu Buche schlagen. Darüber hinaus aber bewegen sich die Abrechnungen bei den meisten Unternehmen im gewohnten Rahmen, es ergeben sich sowohl Guthaben als auch Nachzahlungen.

Eine Auffälligkeit: Die Turbulenzen der Gaspreise, die im vergangenen Spätsommer einsetzten und bis Herbst andauerten, schlagen bei den von der EWP versorgten Wohnungen nicht auf die Heizkosten durch. Hier hat sich der langfristige Einkauf von Fernwärme, Gas und Strom durch die StadtSpuren-Unternehmen im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt gemacht. Von den 2019 durch den Arbeitskreis ausgehandelten Lieferverträgen mit der EWP konnten die Bewohner deutlich partizipieren.

 

  1. Betriebskostenentwicklung 2022
    Unberechenbares IV. Quartal

Die Kostenverwerfungen auf dem Energiemarkt werden die Bewohner*innen der StadtSpuren-Unternehmen in den Bereichen Fernwärme, Gas und Hausstrom im Abrechnungszeitraum bis 31. Dezember 2022 nicht zu spüren bekommen – soweit die Energie von der EWP geliefert wird. Trotz höherer Kosten auf dem Markt und erheblicher Preisschwankungen auf hohem Niveau konnten die Bewohner*innen zu einem stabilen und über das gesamte Jahr geringeren Preis versorgt werden.

Die EWP hat vergangene Woche angekündigt, dass sie die von der Bundesregierung beschlossenen Umlagen (Gasbeschaffungsumlage, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage) weiterberechnen wird, was voraussichtlich schon im IV. Quartal zu einer Erhöhung der Kosten führt.

 

  1. Preisentwicklungen im Jahr 2023

Die Unternehmen haben im Juli 2022 mit der EWP einen Liefervertrag geschlossen, der für 2023 und 2024 einen festen Preis vorsieht.

Die Vereinbarung zwischen den Unternehmen des Arbeitskreises sichert einen konstanten Lieferpreis für die Dauer von zwei Jahren. Ziele der Verhandlungen des Arbeitskreises StadtSpuren mit der EWP waren

  • erstens die Sicherung eines Preises, der sich in der Höhe von den marktüblichen Preisen unterscheidet,
  • zweitens der Schutz der Bewohner vor den Preisschwankungen und damit vor weiteren plötzlichen Kostensteigerungen.

Beide Ziele wurden erreicht.

In 2023 werden sich die Entwicklung der Energiekosten in nahezu allen Betriebskostenarten bemerkbar machen. Die Aufwendungen für Energie werden ebenso zu Buche schlagen wie die Lohnentwicklungen auf Grund der Anhebung des Mindestlohns und inflationsbedingter Lohnerhöhungen.

Demnach ergibt sich ein Anstieg der Betriebs- und Heizkosten von insgesamt 63% bzw. inklusive der Umlagen 81% gegenüber 2021.

 

  1. Folgen der Preis- und Kostenentwicklung für die Unternehmen der sozialen Wohnungswirtschaft

Wie viel zur Sicherung der Energieversorgung im Laufe der kommenden Monate aufzubringen ist, kann nicht exakt vorausgesagt werden. Da die Wohnungsunternehmen die Lieferungen der EWP wie auch alle anderen Betriebskosten unterjährig bezahlen müssen, müssen die Unternehmen Vorsorge treffen, um jederzeit die aktuellen Rechnungen und Abschlagszahlungen bedienen zu können. Daher sind Maßnahmen notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen – auch im Falle unvorhersehbarer Kostenexplosionen – zu sichern.

Die Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Interesse einer Risikovermeidung kann sich auf andere Vorhaben auswirken, etwa auf die Investitionen für Neubau und Sanierung. Die allgemeine Preisentwicklung sorgt zudem für eine breite Kostensteigerung innerhalb der Unternehmen. Das beginnt bei den Kosten für die Instandhaltung oder geplante Instandsetzungen und reicht bis hin zu den Verwaltungsaufwendungen. Trotzdem werden wir die ordnungsgemäße Bewirtschaftung unserer Gebäude und Wohnungen gewährleisten können.

 

  1. Anpassung der Vorauszahlungen für Bewohner der StadtSpuren-Unternehmen

Die absehbaren Kostensteigerungen werden im IV. Quartal den Bewohner*innen der StadtSpuren-Unternehmen mitgeteilt. Bei jenen Unternehmen, die bereits die Betriebskostenabrechnungen für 2021 versandt haben, erfolgt dies mit einem gesonderten Schreiben. Bei jenen Unternehmen, die in den kommenden Wochen die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2021 versenden, erfolgt dies mit der Abrechnung.

Zur Anpassung der Vorauszahlungen sind die Wohnungsunternehmen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 560 Veränderungen von Betriebskosten) verpflichtet und berechtigt. Die Anpassungen der Vorauszahlungen erfolgen individuell. Die konkrete Erhöhung von Vorauszahlungen eines Haushaltes hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu zählen die Beschaffenheit des Gebäudes, die Größe und Ausstattung der Wohnung, die Lage der Wohnung im Haus, der bisherige Verbrauch des jeweiligen Haushaltes, die Höhe des bislang geltenden Vorauszahlungsbetrages u.a.m.

Die Betriebs- und Heizkosten steigen demnach nach Modellrechnungen um 63 Prozent, unter Berücksichtigung der Gas-Umlage um 86 Prozent.

 

  1. Wir begleiten unsere Mieter*innen, Mitglieder, Nutzer*innen und Bewohner*innen

Die Aufgabe der sozialen Wohnungswirtschaft in Potsdam und ihr Selbstverständnis ist seit jeher die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für möglichst viele Potsdamer*innen. Dies gilt auch in Krisenzeiten. Es ist unser Anspruch, unseren Bewohner*innen auch in der aktuellen Situation, die eine Folge des russischen Krieges gegen die Ukraine ist, ein sicheres und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.

In Wahrnehmung dieser Verantwortung haben die Unternehmen des Arbeitskreises StadtSpuren in den vergangenen Monaten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit

  • in intensiven Verhandlungen mit der EWP einen für die Jahre 2023 und 2024 stabilen Liefervertrag vereinbart,
  • mit der Optimierung der Heizungsanlagen und Heizungseinstellungen begonnen, um ein möglichst effizientes Funktionieren der Technik zu sicher zu stellen,
  • Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, um allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Gleichzeitig werden wir unsere Anstrengungen bündeln und gemeinsam intensivieren, um die Abhängigkeit vom Energieträger Gas zu verringern. Gemeinsam werden wir die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorantreiben und die Schaffung weiterer Mieterstromprojekte anstreben.

 

Wie während der Corona-Krise werden wir unseren Bewohner*innen in den kommenden Monaten auch dann zur Seite stehen, wenn sie in finanzielle Bedrängnis geraten. Hier bieten wir uns als Ansprechpartner an und werden beratend, helfend und vermittelnd tätig sein. Hierzu stehen wir im engen Austausch mit den kompetenten Fachbereichen der Landeshauptstadt Potsdam. Ausdrücklich begrüßen wir die von der Bundesregierung angekündigten Hilfen, insbesondere die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten für das Wohngeld.

Im Arbeitskreis Stadtspuren kooperieren Potsdamer Wohnungsunternehmen seit 1997 auf verschiedenen Themenfeldern. Mit rund 34.000 Wohnungen verfügen sie über rund 40 Prozent aller Mietwohnungen in Potsdam.

In Stadtspuren wirken die kommunale ProPotsdam GmbH, die GWG Bauverein Babelsberg eG, die Gewoba eG Babelsberg, die Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft eG, die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG, das Studentenwerk Potsdam, die Wohnungsbaugenossenschaft 1903 Potsdam eG, die Wohnungsbaugenossenschaft „Daheim“ eG und die Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ Potsdam eG zusammen.