Nachhaltige und bezahlbare Studentenwohnungen

Das Bundesbauministerium verlängert die Antragsfrist für innovative Wohnbauten für Studierende im Programm „Variowohnungen“, vereinfacht dessen Förderbedingungen und hebt die zulässige Höchstmiete an.

Klein, flexibel, nachhaltig: Mit dem Förderprogramm für Variowohnungen will das Bundesbauministerium neue Wege für bezahlbares Bauen für Studierende und Auszubildende gehen. Um der angespannten Wohnungsmarktsituation in vielen Hochschulstädten zu begegnen, fördert der Bund im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau seit November 2015 die Errichtung und Erforschung von innovativen Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Wohnprojekten für Studierende und Auszubildende (Variowohnungen). 120 Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet nun am 30. September 2016. Darüber hinaus wurde die Förderrichtlinie aktualisiert und einfacher gestaltet: Die eingereichten Projekte werden nunmehr ganzheitlich ihrem Innovationsgrad entsprechend beurteilt. Zudem wurde die zulässige monatliche Höchstmiete angehoben, um verstärkt eine Umsetzung von Modellvorhaben in den Ballungsgebieten zu fördern. Sie beträgt jetzt 300 Euro Warmmiete in den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf sowie 280 Euro Warmmiete in allen anderen Städten.

Die Förderrichtlinie sowie Antragsunterlagen und viele weitere Hinweise können auf der Internetseite der Forschungsinitiative Zukunft Bau unter www.forschungsinitiative.de/variowohnungen abgerufen werden.

Quelle: Homepage des BBU, Aktuelles / Förderung & Finanzierung, 11. August 2016