Milieuschutz in Potsdam

Schutz für Innenstadt und Babelsberg Nord – Brauhausberg bleibt außen vor

Foto: LHP/Robert Schnabel

Wie aus Berichten der MAZ vom 12. Februar sowie der PNN vom 11. Februar hervorgehe, plane die Landeshauptstadt Potsdam, Mieterinnen und Mieter in Teilen der Innenstadt und in Babelsberg Nord künftig stärker vor Verdrängung zu schützen. Am Brauhausberg hingegen sehe die Verwaltung derzeit keine rechtliche Grundlage für eine soziale Erhaltungssatzung.

Kein Milieuschutz am Brauhausberg

Nach Angaben der MAZ habe die Stadtverwaltung im Umfeld der Albert-Einstein-Straße und der Heinrich-Mann-Allee keinen Bedarf für Milieuschutz festgestellt. Zwar werde dort mit dem von Hasso Plattner finanzierten Universitätscampus ein großes Entwicklungsprojekt vorbereitet, ein Verdrängungspotenzial sei jedoch nicht erkennbar. Der zuständige Fachbereichsleiter für Wohnen, Gregor Jekel, habe im Bauausschuss erklärt, eine Haushaltsbefragung aus dem Jahr 2022 habe gezeigt, dass die Wohnungen überwiegend saniert und größtenteils im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Pro Potsdam oder von Wohnungsgenossenschaften seien. Rund 75 Prozent der Haushalte profitierten demnach von geförderten Mieten.

Da viele Gebäude unter Denkmalschutz stünden und nur begrenztes Aufwertungspotenzial bestehe, könne eine soziale Erhaltungssatzung nach Einschätzung der Verwaltung rechtlich nicht begründet werden. Eine solche Satzung wäre vor Gericht angreifbar, so die Argumentation.

Untersuchungen für Innenstadt und Babelsberg Nord geplant

Anders stelle sich die Situation laut MAZ und PNN in der barocken Innenstadt und in Babelsberg Nord dar. Dort sollen vertiefende sozialräumliche Untersuchungen durchgeführt werden. Betroffen wären rund 6600 Wohnungen mit etwa 12.300 Bewohnerinnen und Bewohnern. In Babelsberg Nord lebten demnach rund 7300 Menschen in etwa 3800 Wohnungen, in der Innenstadt etwa 5000 Menschen in rund 2800 Wohnungen.

Sollten die Stadtverordneten der Empfehlung des Bauausschusses folgen, könnten auf Grundlage der Untersuchungen soziale Erhaltungssatzungen erlassen werden. Ziel wäre es, die soziale Zusammensetzung der Quartiere zu erhalten und Mieterinnen und Mieter vor Luxussanierungen und Verdrängung zu schützen.

Was Milieuschutz leisten würde – und was nicht

Wie die PNN berichteten, würden soziale Erhaltungssatzungen bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig machen. Maßnahmen wie der Einbau von Aufzügen oder Balkonen, zusätzliche Bäder oder die Zusammenlegung von Wohnungen könnten untersagt werden, wenn sie zu erheblichen Mietsteigerungen führten. Die Stadt erhielte zudem ein Vorkaufsrecht für sanierungsbedürftige Gebäude und unbebaute Grundstücke.

Mietsteigerungen ließen sich dadurch zwar nicht vollständig verhindern, doch könne über den Genehmigungsvorbehalt ein wirksamer Schutz vor weiterer Aufwertung erreicht werden. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ließe sich allerdings nur dann unterbinden, wenn das Land Brandenburg die dafür notwendige Rechtsverordnung erlasse – was bislang abgelehnt werde. Laut MAZ werde hierzu derzeit eine Petition unterstützt, die eine Stärkung des Mietrechts fordert.

Politische Debatte hält an

Im Bauausschuss habe es für die Untersuchungen in der Innenstadt und in Babelsberg Nord eine Mehrheit gegeben, während Vertreter von CDU und AfD dagegen gestimmt hätten. Kritische Stimmen hätten laut PNN bezweifelt, ob Milieuschutz in bereits weitgehend sanierten Gebieten noch wirksam sei.

Quellen: MAZ (12.02.), PNN (11.02.)