Befragung liefert wichtige Daten auch zur Wohnsituation der Bevölkerung.

Der Mikrozensus 2026 hat begonnen. Von Januar bis Dezember 2026 wird insgesamt 1 % der Bevölkerung in privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Stellvertretend für viele andere Menschen in Deutschland geben sie Auskunft zu Themen wie Familie, Bildung, Arbeitsmarktbeteiligung, Migration, Einkommen und Lebensbedingungen, Wohnsituation sowie Internetnutzung. Die Ergebnisse des Mikrozensus stehen der Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien zur Verfügung.
Wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage
Der Mikrozensus stellt – anders als der Zensus, der in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt wird (zuletzt 2022) – jährlich aktuelle Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung bereit. Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen. Sie fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht, den Bildungsbericht, den Migrationsbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung.
Daten zur Wohnsituation
Alle vier Jahre werden im Mikrozensus vertiefende Fragen zum Thema Wohnen gestellt – so auch 2026. Die Daten aus diesem Zusatzprogramm geben zum Beispiel Aufschluss über die Eigentumsquote, Wohnfläche oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte in Deutschland. Damit liefern die Daten umfassende Informationen über die aktuelle Wohnsituation der Menschen in Deutschland.
Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.
Verpflichtung zur Auskunft
Haushalte, die nach einem statistischen Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, werden von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben und sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können den Mikrozensus-Fragebogen online ausfüllen. Einige Statistische Landesämter setzen für die Befragungen Interviewerinnen und Interviewer ein (sogenannte Erhebungsbeauftragte). Die Befragung kann dann persönlich bei den Befragten zu Hause oder telefonisch durchgeführt werden. Werden keine Erhebungsbeauftragten eingesetzt, können die Befragten ein telefonisches Interview mit Mitarbeitenden des Statistischen Landesamtes vereinbaren. Für alle Haushalte besteht zudem die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen in Papierform auszufüllen.
Erstergebnisse des Mikrozensus-Kernprogramms werden rund drei Monate nach Ende des Erhebungsjahres veröffentlicht. Die Erstergebnisse des Mikrozensus-Kernprogramms aus dem Jahr 2025 werden gemeinsam mit den Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung voraussichtlich in der ersten Aprilhälfte 2026 erscheinen. Erstergebnisse der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen erscheinen Anfang Februar 2026.
Weitere Informationen zum Mikrozensus und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.








