Mieterbund nennt Gesetzentwürfe „halbherzig“.
Mit einem so genannten Mietrechtsanpassungsgesetz will die Bundesregierung die Mietpreisbremse nachschärfen. Nach der seit 2015 in rund 330 Städten geltenden Mietpreisbremse darf der Vermieter bei der Wiedervermietung einer Wohnung höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent fordern – es sei denn, einer der zahlreichen Ausnahmetatbestände greift ein. Hat der Vermieter zum Beispiel von seinem früheren Mieter schon eine Miete erhalten, die über der Mietpreisbremsen-Grenze liegt, darf er diese hohe Miete auch weiterhin von seinem künftigen Mieter fordern.
„Endlich legt die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Verbesserung des Mietrechts und zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vor. Aber die Vorschläge der Bundesregierung sind nur halbherzig und reichen nicht aus, die Probleme auf den Wohnungsmärkten tatsächlich zu lösen“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der heutigen Beratungen der geplanten Reformen im Deutschen Bundestag. „Wir fordern, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens spürbare Korrekturen und Nachbesserungen beschlossen werden. Notwendig sind eine dauerhafte, bundesweite Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent, eine Kappung der Modernisierungs-Mieterhöhungen bei 1,50 Euro pro Quadratmeter und Mietobergrenzen für den steuerlich geförderten Mietwohnungsneubau.“
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat für die geplanten Verbesserungen beim Mietrecht geworben und zugleich noch weitergehende Verschärfungen in Aussicht gestellt. Sie könne sich „noch weitergehende Möglichkeiten vorstellen“, um Mieterinnen und Mieter besser zu schützen, sagte Barley. Darum werde in der laufenden Legislaturperiode noch „heftig gerungen werden“. Das Mietrechtsanpassungsgesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll, bezeichnete sie als ein „sehr gutes Paket“.
Quelle: ZEIT online, Deutscher Mieterbund