Mietpreisbremse kann verlängert werden

Bundesrat bestätigt Gesetzentwurf

Die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 könne in Kraft treten, berichtet die MAZ am Wochenende. Das von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat bestätigt, heißt es. Vermieter dürften an Orten, in denen die Mietpreisbremse gelte, bei einem Bewohnerwechsel nur maximal 10 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Zudem könnten Mieter künftig zu viel gezahlte Miete erstmals auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern, schreibt das Blatt. Ausgenommen von der Mietpreisbremse seien Neubauten, möblierte oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: MAZ