Mietpreisbremse auch in Potsdam bleibt

Das Brandenburger Kabinett beschließt eine neue rückwirkend geltende Verordnung.

Bauminister Guido Beermann. Foto: Nils Hasenau

Die Verordnung zur Mietpreisbegrenzung in Brandenburg wird neu festgesetzt. Das hat das Kabinett am 30. März in Potsdam beschlossen. Die sogenannte Mietpreisbremse bestimmt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Nunmehr fallen 19 Kommunen unter die Mietpreisbremse. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar. Damit gewährleiste die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für die Mieterinnen und Mieter, erklärt dazu Regierungssprecher Florian Engels.

„Ein wichtiges Element der Wohnungspolitik des Landes ist es, bezahlbare Wohnverhältnisse zu sichern – wie sie in weiten Teilen Brandenburgs bereits bestehen – und dabei ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima zu erhalten“, wird Bauminister Guido Beermann in der Pressemitteilung zitiert. In der Corona-Pandemie habe das Zuhause als Mittelpunkt von Wohnen und gleichzeitig Arbeiten einen völlig neuen Stellenwert erhalten. „In den Regionen des Landes, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, sorgen wir so dafür, dass für Gering- und Normalverdiener ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.“

Eine Mietpreisbremse sei kein Allheilmittel. „Sie bearbeitet ein Symptom und hilft somit temporär, bietet aber keine Dauerlösung. Nachhaltig werden wir den Mietenanstieg in den Regionen Brandenburgs, wo dieser ein Thema ist, nur dämpfen, wenn wir mehr, schneller und kostengünstiger bauen“, betont der CDU-Politiker. „Dafür setze ich mich als Bauminister ein und appelliere an alle Kommunen, dies ebenso zu tun.“ Das Land fördere in diesem Jahr kommunale Planungen mit 2,5 Millionen Euro und 2022 mit fünf Millionen Euro.

Die neue Verordnung basiere auf aktuellen statistischen Daten, teilt der Minister mit. „Zu den Kriterien gehören unter anderem die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten, die Mietbelastungsquoten und der Wohnungsversorgungsgrad.“ Nunmehr fallen 19 Gemeinden unter die Mietpreisbegrenzungsverordnung. Neben der Landeshauptstadt Potsdam sind das Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/ Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu), Teltow und Woltersdorf/LOS.

Bereits im Februar hatte die Landesregierung die Kappungsgrenzenverordnung neu aufgelegt. Sie gilt für bereits bestehende Mietverträge. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden.