Wie die PNN berichteten, seien in diesen Tagen in Potsdam rund 14.700 Gebührenbescheide für die rückwirkende Erhöhung der Wasser‑ und Abwassergebühren verschickt worden.

Die Erhöhung um durchschnittlich 25 Prozent, die von der Stadtverordnetenversammlung Ende März beschlossen worden sei, gelte rückwirkend zum 1. Januar. In den kommenden Wochen rechne die Stadtverwaltung mit einer neuen Welle von Widersprüchen.
Sowohl der Mieterverein für Potsdam als auch der Eigentümerverband Haus & Grund hätten dazu aufgerufen, gegen die neuen Bescheide vorsorglich Widerspruch einzulegen. Der Vorsitzende des Mietervereins, Holger Catenhusen, erklärte laut PNN, Grundstückseigentümer sollten fristwahrend Widerspruch gegen die neuen Gebührenbescheide für Trinkwasser und Abwasser einlegen. Dies liege auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter, da diese über die Betriebskostenabrechnung mit den Gebühren belastet würden. Mieter, die keinen eigenen Bescheid erhielten, könnten ihre Vermieter daher auffordern, Widerspruch einzulegen.
Catenhusen verwies darauf, dass bereits im Zuge der Erarbeitung der neuen Gebührensatzungen Zweifel an deren Rechtmäßigkeit geäußert worden seien. Aus seiner Sicht sollten Eigentümer vermeiden, die Bescheide vorschnell bestandskräftig werden zu lassen. Die neuen Gebühren bezeichnete er im Vergleich zu anderen Kommunen als „extrem hoch“. Die Stadt Potsdam habe bereits in früheren Verfahren vor Gericht die Angemessenheit ihrer Wasserentgelte nicht überzeugend belegen können. Ob dies bei den neuen Satzungen gelingen werde, sei zumindest fraglich.
Auch der Verband Haus & Grund riet erneut zum Widerspruch. Der Landesvorsitzende Lars Eichert, zugleich CDU‑Stadtverordneter, bestätigte gegenüber den PNN, dass der Verband an seiner bisherigen Linie festhalte und Eigentümern empfehle, gegen die Bescheide vorzugehen. In sozialen Netzwerken hätten bereits zahlreiche Potsdamer angekündigt, entsprechende Widersprüche einzureichen.
Deutliche Mehrkosten für Haushalte
Nach Angaben der Stadt führe die Gebührenerhöhung für einen durchschnittlichen Drei‑Personen‑Haushalt zu jährlichen Mehrkosten von rund 190 Euro. Hauptursache seien deutlich gestiegene Grundgebühren. Die Stadt habe die Anpassung mit höheren Kosten für Energie, Personal und Investitionen begründet, bei gleichzeitig stagnierendem Wasserverbrauch.
Die aktuelle Erhöhung markiere laut PNN einen weiteren Höhepunkt eines seit Jahren andauernden Wassergebührenstreits. Im vergangenen Jahr habe das Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg (OVG) frühere Satzungen aus den 2010er‑Jahren für rechtswidrig erklärt und als zu intransparent kritisiert. Zudem lägen im Rathaus weiterhin rund 10.000 Widersprüche gegen frühere Gebührenbescheide vor, teilweise eingelegt von großen Vermietern mit tausenden betroffenen Haushalten.
Ausblick
Mit den nun zugestellten Bescheiden rechne die Stadtverwaltung in den kommenden Wochen mit einer erneuten Zuspitzung des Konflikts um die Wasserpreise. Ob die neuen Gebührensatzungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und ob es langfristig zu Rückzahlungen oder Korrekturen komme, sei derzeit offen. Klar sei nach Einschätzung der PNN jedoch, dass die Wassergebühren auch künftig ein zentrales Streitthema in Potsdam bleiben dürften.
Quelle: PNN








