Vorschläge von Bundesjustizministerin Katarina Barley fallen auf fruchtbaren Boden.
„Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer. Sie muss deshalb von Hauseigentümern, aber auch von Vermietern bezahlt werden und darf nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Wir begrüßen deshalb die Vorschläge von Bundesjustizministerin Katarina Barley, per Gesetz klarzustellen, dass die Grundsteuer nicht auf die Mieter umgelegt werden darf“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Pläne der Justizministerin und der SPD. Damit werde eine langjährige Forderung des Deutschen Mieterbundes aufgegriffen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes beträgt die Grundsteuer für eine 70 Quadratmeter große Wohnung jährlich 160 bis 220 Euro. Die Bandbreite ist aber groß und hängt nicht zuletzt von den Hebesätzen der jeweiligen Städte ab. Nach geltendem Recht wird die Grundsteuer von den Haus- und Immobilieneigentümern erhoben. Vermieter haben aber die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebskostenposition auf ihre Mieter abzuwälzen.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer reformiert werden.
Grundsteuerreform bedeute nicht nur eine Änderung der Bemessungsgrundlage, so Siebenkotten: „Wir brauchen vor allem die gesetzliche Klarstellung, dass Vermieter die Grundsteuer nicht länger einfach an die Mieter durchreichen dürfen. Gleichgültig, ob man die Fläche, den Bodenwert, den Immobilienwert, die Miethöhe oder eine Kombination dieser Kriterien für die Berechnung der Grundsteuer wählt – die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer und darf nicht länger an die Mieter weitergegeben werden.“
Quelle: Deutscher Mieterbund