Mieterbund fordert Mietenbegrenzung auf Inflationsausgleich

Ein „Sicher-Wohnen-Fonds“ soll vor dem Verlust des Wohnraums schützen.

DMB-Direktorin Melanie Weber-Moritz. Foto: Deutscher Mieterbund

Eine Umfrage bei den mehr als 300 örtlichen Mietervereinen habe gezeigt, dass die Sorge der Mieter vor Verlust der eigenen vier Wände wachse, teilt der Deutsche Mieterbund mit. „Coronabedingte Zahlungsschwierigkeiten steigen, je länger die Krise und ihre Folgen andauern.“ Auch der Deutsche Bundestag berate zwei Anträge zur Abmilderung der Pandemie-Folgen für die Mieterschaft. Sowohl Die Linke als auch Bündnis 90/Die Grünen fordern die finanzielle Unterstützung in Not geratener Mieter.

„Um Wohnungsverlust wegen Kurzarbeit und Einkommensverlusten vorzubeugen, brauchen wir neben der dringend benötigten finanziellen Unterstützung für Mieterinnen und Mieter auch eine effektive Begrenzung der Bestandsmieten sowie der Wiedervertragsmieten“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes. „Die Mietenexplosion der vergangenen Jahre hatte bereits für viele Menschen verheerende Folgen. Gerade jetzt in Zeiten der Krise stünde es dem Gesetzgeber gut zu Gesicht, wenn er die immense Wohnkostenbelastung der Mieter effektiv begrenzt, um so dem Verlust ihrer Wohnungen vorzubeugen.“

Der Deutsche Mieterbund fordere eine bundesweite Mietenbegrenzung. „Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete müssen bundesweit für einen Zeitraum von fünf Jahren auf den Inflationsausgleich begrenzt sein. Nach Ablauf dieser fünf Jahre sollte die Begrenzung der Mieterhöhung im Bestand überprüft und ggf. verlängert werden.“
Sämtliche Ausnahmen der Mietpreisbremse außer dem Neubauprivileg für eine erstmals genutzte und vermietete Wohnung müssten abgeschafft werden. „Die Mietpreisbremse muss in ganz Deutschland gelten, und zwar ohne Zwischenschaltung der Bundesländer und ihrer Verordnungen.“

Die Umlage der Modernisierungskosten auf den Mieter solle auf Sicht abgeschafft, Mieterhöhungen aufgrund von Wohnwertverbesserungen oder gestiegener Energieeffizienz über die ortsübliche Vergleichsmiete geltend gemacht werden. „Bis diese Voraussetzungen geschaffen sind, muss die Modernisierungsumlage zumindest auf maximal vier Prozent abgesenkt werden.“

Die andauernde Pandemie und ihre Folgen verschärfen die Mietenkrise weiter“, sagt dazu Direktorin Weber-Moritz. „Rund 40 Prozent aller Mieterhaushalte in Deutschland müssen 30 Prozent und mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens für ihre Wohnung ausgeben, viele sogar mehr als 40 Prozent.“ Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren liege die Wohnkostenbelastung unter Berücksichtigung auch der Heizkosten für einkommensschwächere Haushalte daher häufig bei über 50 Prozent – eine Summe, die alle von Kurzarbeit und Einkommensverlusten betroffenen Mieter vor unüberwindbare Herausforderungen stelle. „Der von uns geforderte ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘, eine bundesweite Mietenbegrenzung auf den Inflationsausgleich, eine funktionierende Mietpreisbremse sowie eine gerechte Verteilung der Modernisierungskosten sind daher jetzt dringend notwendig“, so Weber-Moritz.