MAZ: Fünf Zweckentfremdungen registriert

Erste offizielle Zwischenmeldung zur Umsetzung des Verbots.

Auf Anfrage der Fraktion Die Andere habe das Rathaus eine erste offizielle Zwischenmeldung zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots in der Landeshauptstadt gegeben, ist in der MAZ vom 1. Februar zu lesen. Seit Veröffentlichung der Satzung Ende April 2021 seien im Potsdamer Rathaus insgesamt 29 Anzeigen und Hinweise auf eine mögliche Zweckentfremdung von Wohnraum eingegangen.

Nur fünf Fälle habe die Verwaltung selbst festgestellt. Als Grund hierfür nenne die Verwaltung Personalmangel. Die Andere fordere den Oberbürgermeister daher auf, genügend Personal für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotes einzusetzen, habe der Fraktionsvorsitzende Uwe Rühling mitgeteilt: „Nur so kann verhindert werden, dass zahlreiche Wohnungen nicht mehr regulär vermietet werden, sondern aus spekulativen Gründen leer stehen oder gewerblich als Ferienwohnungen vermietet werden.“