Leichterer Zugang zum Wohngeld während Corona-Krise

Um die Zahlungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter zu sichern, haben sich Bund und Länder auf ein schnelleres und vereinfachtes Verfahren geeinigt.
Entsprechende Handlungsanweisungen des Bundes hat das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Fachaufsicht den Wohngeldstellen in den betroffenen Kommunen, kreisfreien Städten und Landkreisverwaltungen übersandt.

„Mit dem leichteren Zugang zum Wohngeld wollen wir die Haushalte unterstützen, die einen Anspruch auf diese Leistung haben und diese in der Corona-Zeit besonders dringend benötigen“, erklärte Minister Guido Beermann. Wohngeld sei ein wichtiger Schlüssel, um einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten zu helfen. „So können wir angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern.“ Den Wohngeldstellen werde es ermöglicht, flexibel auf die Situation zu reagieren. Die Zahlung der Mieten sei ein wichtiger Baustein zur Verhinderung von eventuellen Schulden und zur Sicherung der Liquidität, so das Ministerium. Daher appelliere man an Mieterinnen und Mieter, das Wohngeldangebot anzunehmen und sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Die Handlungsanweisungen zur kurzfristigen Bearbeitung der vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen zum Wohngeld beinhalten laut Ministerium:
• Verzicht auf die Plausibilitätsprüfung der Angaben zum Einkommen sowie auf die Prüfung eigener Unterhaltsansprüche bei coronabedingten Einkommenseinbußen
• im Ausnahmefall Weiterzahlung des bisherigen Wohngeldes als Vorschuss
• Weiterbewilligung des Wohngeldes mit verkürztem Bewilligungszeitraum auf Basis der bisherigen Bewilligung
• Beschränkung von zu erbringenden Nachweisen auf das für die Berechnung notwendige Minimum
• Ermittlung nur der zwingend notwendigen Angaben

Um die Funktionsfähigkeit der zuständigen Behörden zu sichern, seien Wohngeldstellen in Brandenburg als systemrelevant einzustufen und die Kommunen angehalten, sie in ihre Notfallpläne aufzunehmen und ihre Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.

Jeder Mieter kann selbst überprüfen, ob er wohngeldberechtigt ist. Dafür hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Wohngeldrechner bereitgestellt.

Die Wohnungswirtschaft begrüße die von der Bundesregierung vorgesehenen Erleichterungen bei der Beantragung von Wohngeld ausdrücklich, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Mit diesen wesentlichen Erleichterungen bekommen die zuständigen Wohngeldbehörden ein wichtiges Instrumentarium an die Hand, um schnell und unbürokratisch all den Menschen zu helfen, die aufgrund der gegenwärtigen Krise entsprechende Einkommensverluste erleiden und denen dadurch Zahlungsunfähigkeit droht.“ Es sei jetzt wichtig und richtig, dass die Bundesländer, aber vor allem die Kommunen die Hinweise des Bundes schnell umsetzen. Gleichwohl räche sich in dieser Situation ganz offenkundig, dass in kaum einem Bundesland, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das Verfahren der Wohngeldvergabe digitalisiert wurde – das Wohngeld also von den Bürgern auch bereits online beantragt werden kann. Die gut gemeinte telefonische Antragsmöglichkeit werde in den Kommunen zu viel Mehrarbeit führen. Und das in einer Situation, in der die Antragszahlen wachsen werden.

Mit den Erleichterungen bei den Antragsverfahren sei allerdings keine Erhöhung des Mittelvolumens und damit des am Ende an den Betroffenen ausgezahlten Betrages verbunden. In einer Situation, in der Mieter ihre Wohnung nicht wechseln können, weil sich die Lebensumstände plötzlich negativ verändert haben, müssten daher bisherige Restriktionen bei der Wohngeldhöhe, die sich aus Wohnungsgröße, Miethöhe und Wohngeldstufen der jeweiligen Wohngemeinde ergeben, deutlich zugunsten der Bürger gelockert werden. „Um einen wachsenden Schuldenberg bei vielen Mietern und wegbrechende Liquidität bei Vermietern zu vermeiden, ist deshalb zusätzlich die Einrichtung eines ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ unerlässlich“, so der GdW-Präsident. Diesen fordern GdW und der Deutsche Mieterbund (DMB) gemeinsam.

„Nur so kann die drohende fatale Kettenreaktion an ausbleibenden Zahlungen vermieden werden, von der unmittelbar Handwerker, Energieversorger und viele Beschäftigte in Wohnungsunternehmen betroffen wären.“ Mittel aus dem Fonds sollten online beantragt und zunächst als zinsloses Darlehen bewilligt werden, so der GdW. Im Nachgang sollte dann geprüft werden, ob Ansprüche auf andere Leistungen aus sozialen Sicherungssystemen oder speziellen COVID-19-Geldern bestehen. Von den jeweiligen Bundesländern bestimmte Behörden oder kommunale Stellen sollten den Sicher-Wohnen-Fonds verwalten – so zum Beispiel die Wohngeldstellen oder Landeszentralbanken.

Quellen: Land Brandenburg, GdW