Wie die PNN berichtet , habe sich das Landgericht Potsdam in einem Machtkonflikt bei der Energie und Wasser Potsdam (EWP) vorläufig gegen den Minderheitsgesellschafter Edis positioniert.

Gegenstand des Verfahrens sei die Frage gewesen, wer bei strategisch weitreichenden Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Wärmewende, das letzte Wort habe.
Hintergrund des Rechtsstreits seien die Auseinandersetzungen des vergangenen Jahres um die Finanzierung des Ersatzes für das altersschwache Potsdamer Gaskraftwerk, der unter anderem durch millionenschwere Geothermie‑Anlagen erfolgen solle. In diesem Zusammenhang habe Edis geklagt und gefordert, dass nicht allein die Gesellschafterversammlung, sondern der Aufsichtsrat der EWP über zentrale strategische Entscheidungen entscheiden solle. In diesem Gremium verfüge Edis faktisch über ein Vetorecht.
Das Landgericht habe dieser Argumentation nach Einschätzung des zuständigen Richters jedoch keine großen Erfolgsaussichten eingeräumt. Richter Stephan Mracsek, Vizepräsident des Landgerichts, habe erklärt, dass der Aufsichtsrat der EWP lediglich freiwillig eingerichtet sei. Das maßgebliche Entscheidungsorgan sei vielmehr die Gesellschafterversammlung, in der die Stadtwerke Potsdam als Mehrheitseigner 65 Prozent der Anteile hielten. Dem Aufsichtsrat stehe demnach kein Sperrrecht für Beschlüsse zu; seine Rolle beschränke sich auf Kontrolle, nicht auf strategische Letztentscheidungen.
Die Anwälte von Edis hätten demgegenüber argumentiert, ohne ein solches Mitspracherecht werde der Minderheitenschutz ihres Unternehmens faktisch ausgehebelt. Sie hätten sich dabei auf die Satzung der EWP berufen und vor einer Reduzierung des Aufsichtsrats auf eine rein beratende Funktion gewarnt.
Der Richter habe die grundsätzliche Zuspitzung des Konflikts als „unglücklich“ bezeichnet. Bereits im vergangenen Jahr sei von einem zerrütteten Verhältnis zwischen den beiden Gesellschaftern die Rede gewesen. Die Stadtwerke seien dabei von ihrem Aufsichtsratsvorsitzenden und damaligen Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) unterstützt worden. Im Zuge des Konflikts habe zudem die bisherige Doppelspitze der EWP das Unternehmen verlassen. Exner habe ihnen eine zu große Nähe zur Edis‑Seite vorgeworfen.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Streits sowie des hohen Streitwerts habe das Gericht darauf hingewiesen, dass der Fall möglicherweise noch durch weitere Instanzen gehen könne – bis hin zum Bundesgerichtshof. Ein abschließendes Urteil des Landgerichts werde nach Einschätzung des Gerichts nicht vor dem Herbst erwartet.
Quelle: PNN








