Landesregierung: Solaratlas nachgefragt

Das Portal der Energieagentur Brandenburg zeigt nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen.

Der Solaratlas Brandenburg erzielt eine enorme Resonanz, sagt die Landesregierung. Seit der Freischaltung des Portals im April sind täglich rund 1.300 Zugriffe auf solaratlas-brandenburg.de zu verzeichnen. Das von der Energieagentur Brandenburg betriebene Portal gibt Auskunft über nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen im Land Brandenburg – von großen Freiflächen bis zu einzelnen Gebäuden.

„Der Solaratlas ist ein wichtiger Baustein in der Strategie des Landes zum Ausbau der Erneuerbaren Energien“, erklärt Energiestaatssekretär Hendrik Fischer. „Die hohen Zugriffszahlen sind ein klares Signal: Sonnenenergie im Land Brandenburg ist gefragt. Bei der Energiewende spielt die Photovoltaik neben der Windenergie eine immer stärkere Rolle. Sie hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt und leistet einen immer größeren Beitrag zur Energieversorgung. Gerade jetzt, da es darum geht, die Abhängigkeit von Energieimporten deutlich zu senken, ist ein verstärkter Zubau an Erneuerbare-Energien-Kapazitäten in Brandenburg notwendig“,

„Ganz offenbar trifft der Solaratlas den Nerv“, erläutert Sebastian Saule, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB). „Als Energieagentur des Landes möchten wir so viele Gebäudeeigentümer wie möglich – ob Unternehmen, Kommunen oder Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – motivieren, ihre Dachflächen für die Strom- oder Wärmeerzeugung vor Ort zu nutzen und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in Brandenburg zu leisten. Für Unternehmen und Kommunen bieten wir als Energieagentur diese Beratung an.“

Von April bis Ende Juli haben nach Angabe des Landes 133.123 Nutzerinnen und Nutzer den Solaratlas angeklickt – das sind täglich im Schnitt 1.293 Zugriffe. Neben den Dachflächen zeigt der Solaratlas in allen Brandenburger Kommunen die für Freiflächenanlagen geeigneten EEG-Basisflächen. Das sind Flächen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden sollen und bei denen keine übergeordneten naturschutzrechtlichen oder landesplanerischen Belange entgegenstehen.