Landesregierung antwortet auf Kleine Anfrage zum Sozialen Wohnungsbau in Potsdam

Der Berliner Wohngipfel liegt schon einige Wochen zurück, doch im Land Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam war er jüngst Gegenstand einer Kleinen Anfrage.

Gestellt wurde sie vom CDU-Landtagsabgeordneten Steeven Bretz am 7. November 2018. Darin ging es um die Überlassung landeseigener Flächen für den sozialen Wohnungsbau in Potsdam, wozu Bretz vier Fragen an die Landesregierung Brandenburgs richtete. Diese wurden am 11. Dezember von Kathrin Schneider, der Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, beantwortet. Veröffentlicht wurden die Antworten am 17. Dezember, die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichteten aber bereits drei Tage vorher über sie.

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Fragen und Antworten im Wortlaut (das entsprechende PDF kann hier eingesehen werden):

„Vorbemerkung des Fragestellers: Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte beim Berliner Wohnungsgipfel, dass das Land Brandenburg bereit sei, landeseigene Flächen kostenlos auf Kommunen zu übertragen, wenn diese für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden sollen. Die Landeshauptstadt Potsdam wurde dabei vom Ministerpräsidenten als Beispiel genannt (siehe MAZ vom 01.10.2018 „Ideen für kostenloses Bauland“). Laut Aussage der Stadtverwaltung Potsdam kommen dafür insbesondere die landeseigenen Flächen am Bahnhof Pirschheide in Frage. Hier gibt es schon seit längerem Verhandlungen über einen Kauf durch die Stadt zum Zwecke der Flächenentwicklung. Geplant sei ein Anteil von mindestens 20 Prozent Sozialwohnungen.

1. Nach welchen Kriterien und Rahmenbedingungen beabsichtigt die Landesregierung, Flächen für den sozialen Wohnungsbau kostenlos an Kommunen zu übertragen?

zu Frage 1: Die Möglichkeit der kostenlosen Bereitstellung von Landesliegenschaften an die Kommunen konnte im laufenden parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt 2019/2020 noch keine Berücksichtigung finden. Dazu sind weitere Abstimmungen innerhalb der Landesregierung notwendig.

2. Welche landeseigenen Flächen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam sieht die Landesregierung als mögliche Entwicklungsareale für den sozialen Wohnungsbau?

zu Frage 2: Die Festlegung von städtebaulichen Entwicklungszielen obliegt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit den Städten und Gemeinden im Land Brandenburg. Dies umfasst u.a. auch die Untersuchung und Ausweisung möglicher Entwicklungsareale für den sozialen Wohnungsbau und die Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen. Die Landesregierung kann deshalb keine Einschätzung zu möglichen Entwicklungsarealen für den sozialen Wohnungsbau auf dem Gebiet der Stadt Potsdam treffen.

3. Wie ist der aktuelle Stand bei den Verhandlungen zwischen Stadt und Land über die landeseigenen Flächen am Bahnhof Pirschheide?

zu Frage 3: Es liegt ein Angebot der Landeshauptstadt Potsdam für die betroffenen Waldflächen vor, das im Landesbetrieb Forst derzeit unter Berücksichtigung des Haushaltsgesetzes und der Landeshaushaltsordnung geprüft wird. Über die Bedingungen zum Verkauf der Waldflächen wird derzeit noch verhandelt.

4. Ein Sprecher des Landesbauministeriums verweist in oben genanntem Pressebericht auf die bereits jetzt bestehende Option, landeseigene Flächen 40 Prozent unter Wert zu kaufen, wenn auf dem Gelände mietpreisgebundene Wohnungen entstünden. Inwieweit hat die Landeshauptstadt bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

zu Frage 4: Die Stadt Potsdam hat sich bislang nicht an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) mit dem Anliegen gewandt, Flächen aus dem Bestand des BLB, verbilligt nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2017/2018, für den sozialen Wohnungsbau erwerben zu wollen.“

Quellen: Parlamentsdokumentation Landtag Brandenburg, PNN