Städtische Grundstücke sollen künftig nach neuen Kriterien verkauft werden / Vergabe an ProPotsdam soll Vorrang haben
Städtische Grundstücke in Potsdam sollen künftig in der Regel im Rahmen von Konzeptvergabeverfahren verkauft werden. Einen entsprechenden Beschlussvorlage über die Ergänzung der Leitlinie für Grundstücksverkäufe werde die Stadtverwaltung am 4. März der Stadtverordnetenversammlung vorlegen, heißt es in einer Pressemitteilung des Rathauses. Demnach werde darin für größere Flächen der „Potsdamer Drittelmix“ vorgeschlagen, der Anteile für geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau vorgibt.
„Die neue Leitlinie soll einen Beitrag leisten, dass das Wohnen in Potsdam für alle bezahlbar bleibt“, sagte Bürgermeister Burkhard Exner dazu. „Machen wir uns nichts vor, der Wohnungsmarkt in unserer wachsenden Stadt ist stark unter Druck geraten, viele, gerade Einkommensschwache und Familien spüren das sehr direkt. Potsdam steuert daher bei den Grundstücksverkäufen um, vom Verkauf zum Höchstpreis hin zu Auflagen und Verpflichtung, bezahlbares Wohnen anzubieten.“ Zu den obersten wohnungs- und stadtpolitischen Zielen gehöre die Dämpfung der Mietentwicklung und die Versorgung mit sozialem und bezahlbarem Wohnraum.
Für die langfristige Perspektive einer bezahlbaren Wohnraumversorgung stärke die Verwaltung ebenfalls die ProPotsdam und die Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften“, sagte Potsdams Baubeigeordneter Bernd Rubelt und sprach von einem „Paradigmenwechsel“ vom Höchstgebot zur Konzeptvergabe: „Dies ist insofern ein wichtiges Signal, als dass bei Grundstücksverkäufen für Geschosswohnungsbau nun überwiegend geförderter oder preisgedämpfter Mietwohnungsbau möglich sein wird.“
Bisher seien Grundstücke in Potsdam überwiegend im Höchstgebotsverfahren vergeben worden. Den Zuschlag für ein Grundstück habe also der Höchstbietende erhalten. Um für den geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau möglichst preiswerte Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sollen zukünftig gezielt die Möglichkeiten der Genehmigungsfreistellungsverordnung des Landes Brandenburg ausgeschöpft werden, wonach Grundstücke für geförderten Wohnungsbau zu einem bis zu 40 Prozent reduzierten Festpreis im Rahmen von Konzeptverfahren veräußert werden können, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
In die Leitlinie neu aufgenommen worden sei die Kategorie „mietpreisgedämpfter Wohnungsbau“. Hierbei handle es sich um Wohnraum ohne Wohnraumförderung mit Mieten oberhalb der Mieten des sozialen Wohnungsbaus, also über sieben Euro pro Quadratmeter nettokalt und deutlich unter der derzeitigen Marktmiete für Wohnungsneubau von 11 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Diese Grundstücke sollen künftig ebenfalls im Rahmen eines Konzeptverfahrens zum Festpreis veräußert werden, jedoch zum gutachterlich ermittelten normal üblichen Verkehrswert (Festpreis). Die Vermietung dieser Wohnungen erfolge dann mit einer Bindung für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) liegen, die aber trotzdem Probleme haben, sich auf dem Wohnungsmarkt in Potsdam mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Für größere Gebiete, wie zum Beispiel Krampnitz, werde zukünftig der „Potsdamer Drittelmix“ angestrebt: Ein Drittel der realisierbaren Geschossfläche soll für den geförderten Wohnungsbau verkauft werden, ein Drittel für mietpreisgedämpften Wohnungsbau und ein Drittel für die Errichtung von Miet- oder Eigentumswohnungen ohne Bindungen. Für Letztere würden ebenfalls Konzeptverfahren angewandt, jedoch spiele hier auch der Preis eine Rolle.
Die Übertragung von städtischem Wohnbauland an die kommunale ProPotsdam habe Vorrang vor einem Verkauf, erklärte Burkhard Exner. „Das städtische Wohnungsunternehmen ist in Potsdam ein wichtiger Garant für bezahlbaren Wohnraum. Für ihr umfangreiches Wohnungsneubauprogramm benötigt die ProPotsdam natürlich auch entsprechende Grundstücke“, fügte er hinzu. Die noch verfügbaren Flächen sollen demnach vorrangig an Akteure veräußert werden, die besonders geeignet sind, langfristig bezahlbares Wohnen zu sichern. Dazu gehöre aus Sicht der Stadt vor allem das städtische Wohnungsunternehmen ProPotsdam GmbH. Darüber hinaus sollen Mietwohnungsorganisationen wie zum Beispiel Genossenschaften, das Studentenwerk und selbstnutzende Baugemeinschaften von einer vorrangigen Grundstücksveräußerung profitieren.
In der Stadtverordnetenversammlung werde nach der Diskussion in den Fachausschüssen voraussichtlich im April 2020 über die ergänzte Leitlinie abgestimmt werden.
Quelle: Fachbereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam