KfW unterstützt Kommunen mit 250 Millionen EUR bei der Unterbringung von Geflüchteten

„Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ gestartet

Immer mehr Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, erreichen Deutschland. Deshalb unterstützt die KfW ab sofort Städte und Gemeinden bei der Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete. Hierzu startet die KfW das „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ für Kommunen und stellt dafür 250 Millionen EUR aus Eigenmitteln bereit. Die Sonderförderung für Kommunen läuft über das etablierte Programm IKK Investitionskredit Kommunen und ist mit einem Signalzins von minus 0,75 Prozent ausgestattet. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der maximale Kreditbetrag beträgt grundsätzlich 25 Millionen EUR pro Kommune. Kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe die Betriebsmittelvariante des Programms IKU Investitionskredit kommunale Unternehmen nutzen. Mit dem Angebot knüpft die KfW an die stark nachgefragte „Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte“ aus dem Jahr 2015 an, bei dem etwa 1,5 Milliarden EUR an Hilfen für die Kommunen zugesagt wurden. Vor diesem Hintergrund ergänzt die KfW die aktuellen Anstrengungen des Bundes und der Länder um ein gezieltes, attraktives und schnell nutzbares Angebot zur Finanzierung kurzfristig erforderlicher Investitionen im Umgang mit der zu erwartenden steigenden Zahl an Geflüchteten. Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels, sagt: „Das Leid der Menschen in der Ukraine erschüttert und bewegt uns. Immer mehr von ihnen suchen Schutz und Sicherheit bei uns in Deutschland. Für die KfW heißt Solidarität auch immer Aktivität. Deshalb unterstützen wir Städte und Gemeinden finanziell, um diesen Menschen eine würdige Zuflucht zu bieten und die Teilnahme am Leben in Deutschland zu ermöglichen.“

Quelle: KfW