Karlsruhe lehnt Aussetzung des Berliner Mietendeckels ab

Eine Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht getroffen.

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Der Berliner Mietendeckel bleibt weiter in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Eilantrag einer klagenden Vermieterin ab, die sich gegen die im Gesetz vorgesehene Absenkung überhöhter Mieten richtete, berichtet der rbb. Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch sei angesichts der Möglichkeit, dass die Regelung nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung wieder korrigiert werden müsste.

Das Verfassungsgericht erklärte, die Beschwerdeführerin habe nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht drohe. Solche Nachteile seien auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl an Vermietern in Berlin nicht aufgezeigt worden.

Seit dem 23. Februar gilt der Mietendeckel in der Bundeshauptstadt. Der Passus, nach dem Mieten, die 20 Prozent über den im Gesetz definierten Obergrenzen liegen, abgesenkt werden müssen, tritt am 23. November in Kraft. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache wird im zweiten Quartal 2021 gerechnet.