Kappungsgrenze: Kabinett beschließt Verordnung für mehr Mieterschutz

19 Gemeinden im Land fallen unter die Kappungsgrenze – darunter auch Potsdam

Die Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung wird neu aufgelegt. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bauminister Guido Beermann (CDU) billigte heute das Kabinett. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten. Damit gewährleiste die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für die Mieterinnen und Mieter, heißt es aus der Staatskanzlei.

Ziel der Verordnung sei es, gerade Mieterinnen und Mieter mit kleineren Haushaltsbudgets vor überhöhten Mieten zu schützen, so der Minister. Zudem sei zielgerichteter Neubau der richtige Weg ist, um die Wohnraumversorgung in Brandenburg zu entspannen. „Dass dies vielerorts bereits gelungen ist, ist auch ein Ergebnis der positiven Anstrengungen der Kommunen für mehr bezahlbare Wohnungen und der Wohnraumförderung des Landes“ sagte Beermann.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Situation auf dem Wohnungsmarkt über eine Studie prüfen lassen. Die neue Kappungsgrenzenverordnung basiere daher auf aktuellen statistischen Daten. Zu den Kriterien gehören unter anderem die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten, die Mietbelastungsquoten und der Wohnungsversorgungsgrad. Im Ergebnis fallen anstelle der bisher 30 Gemeinden nunmehr 19 Gemeinden unter die Kappungsgrenze:

Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu), Teltow, Woltersdorf /LOS (neu).

Quelle: Brandenburger Staatskanzlei