Kampf gegen Zweckentfremdung erfolgreich

Stadt: Weniger Vermietungen von Wohnungen an Tourist*innen

Ausschnitt aus dem Ferienwohnungsangebot in Potsdam auf AirBnB. Screenshot: AirBnB

Die Vermietung von Wohnraum an Potsdam-Besucher*innen sei zurückgegangen. Das melden die PNN (27.07.) unter Berufung auf die Landeshauptstadt. Vor gut zwei Jahren sei die Zweckentfremdungssatzung in Kraft getreten. Das Rathaus sehe sich jetzt in seiner Entscheidung bestätigt. „Die Satzung wirkt vor allem präventiv.“

Lediglich 21 solcher Unterkünfte würden auf der Internet-Plattform AirBnB am Mittwoch unter dem Suchbegriff Potsdam für das nächste Wochenende angezeigt, so die PNN. In den Jahren vor der Zweckentfremdungssatzung seien es deutlich mehr gewesen. So hatte AirBnB vor der Coronakrise von etwa 380 aktiven Unterkünften in Potsdam gesprochen, davon würden rund fünf Prozent mehr als die Hälfte des Jahres vermietet.

Die Satzung sollte vor allem dafür sorgen, dass Wohnungen durch die lukrative Vermietung an Touristen nicht dem Wohnungsmarkt entzogen werden. An Gäste zu vermieten, verbiete die Satzung nicht. Sie stelle es aber unter Genehmigungsvorbehalt, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt werden soll. Auch Leerstand sei eine Zweckentfremdung. Wer gegen die Satzung verstoße, müsse bis zu 100 000 Euro Bußgeld zahlen.

Seit Inkrafttreten seien 195 Anträge für circa 1700 Wohnungen gestellt worden, habe die Stadtverwaltung mitgeteilt. Beim größten Teil davon habe es sich allerdings um Anträge für Sanierungen oder Modernisierungen gehandelt. Entsprechend seien 90 Prozent auch genehmigt worden. 17 Wohnungen konnten dem Wohnungsmarkt nach Rathausangaben wieder zur Verfügung gestellt werden.

Bürger können zweckentfremdete Wohnungen unter zweckentfremdung@rathaus.potsdam.de melden.