Empfänger werden ab 1. Januar 2021 bei den Heizkosten entlastet
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngelderhöhung beschlossen. Damit sollen die Empfänger bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet werden, heißt es aus dem Ministerium. Der Gesetzentwurf sehe eine Erhöhung des Wohngeldvolumens um zehn Prozent ab 1. Januar 2021 vor. Damit werde ein Punkt aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt.
Die Entlastung solle in Form einer CO2-Komponente erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Die CO2-Komponente wird dabei als Zuschlag zur Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen und führt so zu einem höheren Wohngeld. Dies führe im Jahr 2021 für einen 2-Personen-Haushalt zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro pro Monat.
Von der Entlastung bei der CO2-Bepreisung werden laut des Innenministeriums im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten seien darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Der Gesetzentwurf soll nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden, heißt es weiter. Das Gesetz bedürfe der Zustimmung des Bundesrates, da die zusätzlichen Wohngeldausgaben ab 2021 in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert werden. Insgesamt würden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der Wohngelderhöhung im Jahr 2021 auf rund 1,31 Milliarden Euro belaufen. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat