Als erstes Flächenland schafft Brandenburg damit einen Rahmen für künftige Investitionen von Stadtwerken und Netzbetreibern, um die schrittweise und passgenaue Weiterentwicklung der Wärmeversorgung in Kommunen ermöglichen.
Jede Kommune in Brandenburg ist laut Wärmeplanungsgesetzverpflichtet bis Mitte 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Eine Ausnahme bildet die Landeshauptstadt Potsdam, die bis Mitte 2026, einen Wärmeplan beschließen müsse. Wie das Land Brandenburg mitteilte, regle die neue Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung in sieben Paragraphen
- die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle,
- ein Vereinfachtes Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnern,
- die Möglichkeit der interkommunalen Wärmeplanung,
- eine Anzeigepflicht,
- die Kostenerstattung sowie
- die Evaluation und das Inkrafttreten.
„Mit der heute beschlossenen Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung regeln wir die Zuständigkeiten der Städte und Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen. Das Land erstattet ihnen aus Bundesmitteln, in Höhe von rund drei Millionen Euro pro Jahr, den mit der Wärmeplanung verbundenen Aufwand und finanziert nach Abschluss der Planungen auch Personal- und Sachkosten. Außerdem übernimmt es die Kosten für den Wissenstransfer in der Vorbereitungsphase. So ermöglichen wir es den Städten und Gemeinden, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu finden“, erklärte Infrastrukturminister Rainer Genilke.
Die Erstellung von Wärmeplänen mit den Zeitschritten 2030, 2035 und 2040, gebe Gebäudeeigentümer eine Orientierungshilfe hinsichtlich ihrer Investitionsplanungen, teilte stellvertretende Regierungssprecherin Eva Jobs mit. Fehlinvestitionen sollen damit vermieden werden.