Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den sozialen Wohnungsbau in Kraft getreten
Bis 2024 möchte der Bund Finanzhilfen für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro an die Länder zahlen. Die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020, die die Grundlage für die Förderung bildet, trat am 21. April nach Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer in Kraft.
„Die Versorgung mit sicherem, bezahlbarem und qualitativ gutem Wohnraum ist für die Menschen in unserem Land wichtig und für die soziale Stabilität von entscheidender Bedeutung“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Krisenzeiten, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, machen dies noch einmal ganz besonders deutlich.“
Die Bundesregierung habe seit 2018 eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um den Wohnungsbau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern, heißt es von Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Beim Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt hätten Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame Wohnraumoffensive auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Baustein sei dabei die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus ab dem Jahr 2020.
„Ende des Jahres 2019 sind die den Ländern für die Jahre 2007 bis 2019 zustehenden Kompensationsmittel ausgelaufen. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist jedoch weiterhin hoch. Mit der Grundgesetzänderung im April 2019 kann der Bund wieder dauerhaft Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen“, heißt es in der Mitteilung des BMI.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)