Initiative für Potsdamer Mietendeckel will auf Klage verzichten

MAZ und PNN berichten über das Scheitern des Bürgerbegehrens

Das Bürgerbegehren für einen strengen Mietendeckel bei der städtischen ProPotsdam sei endgültig gescheitert, melden sowohl die MAZ als auch die PNN. Am Dienstag hätten die Sprecherinnen der Initiativgruppe, erklärt, man wolle nicht gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht vom Dezember klagen. Die Behörde hatte den Text des Bürgerbegehrens als unzulässig eingestuft, da dessen Begründung „in wesentlichen Punkten unvollständig und beziehungsweise oder irreführend und daher geeignet den Bürgerwillen zu verfälschen“. Als Grund sei demnach unter anderem angegeben worden, dass im Falle einer Klage eine Entscheidung erst in fünf bis zehn Jahren zu erwarten gewesen sei.

Die Initiative habe durchsetzen wollen, dass die ProPotsdam die Mieten ihrer rund 18.000 Wohnungen höchstens um 0,2 Prozent pro Jahr anheben dürfe. Die Ablehnung der Kommunalaufsicht habe sich auf die Einschätzung gestützt, dass Mieten im kommunalen Wohnungsbestand als Gebühren und Tarife zu behandeln seien, so die PNN. Gegen diese sei in Brandenburg aber kein Bürgerbegehren zulässig. Die Initiative, die 17.322 Unterschriften sammeln konnte, werte ihre Aktion dennoch als Erfolg. Die hohe Zustimmung für das Bürgerbegehren hätten gezeigt, dass die Mieten in der Landeshauptstadt zu hoch seien. Man werde sich daher auch weiterhin mit verschiedenen Aktionsformen für bezahlbare Wohnungen und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik in Potsdam einsetzen, teilte die Initiative mit.

Den Artikel der PNN finden Sie hier. Was die MAZ schreibt, können Sie hier nachlesen.

Quellen: MAZ, Ausgabe vom 1. Februar 2023; PNN, Ausgabe vom 2. Februar 2023