Expertenkommission soll sich mit drängenden Mietrechtsfragen befassen

Nach dem Bundestag hat am 11. Juli auch der Bundesrat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Damit sei noch vor der Sommerpause ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst worden, kommentierte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) die Entscheidung.
„Mieterinnen und Mieter können sich auf uns verlassen“, sagte sie in einer auf der Ministeriumswebsite veröffentlichten Stellungnahme. „Wir werden weitere Gesetzentwürfe zum Mieterschutz vorlegen – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dabei wird es um Kurzzeitvermietungen gehen, um möbliertes Wohnen, um Indexmietverträge und um die Schonfristzahlung.“
Nach der Sommerpause werde sich eine Expertenkommission mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen, kündigte Hubig an. „Da geht es um den Tatbestand des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz. Der ist bislang zahnlos. Die Kommission soll prüfen, wie man ihm Biss verleihen kann.“
Zudem solle die Kommission Vorschläge für eine Regelung für ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse machen. „Derzeit ist es so: Wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, kann der Mieter die überhöhte Miete zurückfordern. Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten. Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend. Unser Ziel ist klar: Wir brauchen bezahlbares Wohnen für alle. Das soziale Mietrecht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Mieterbund: Umgehung bei Möblierungen bekämpfen
Die bloße Verlängerung der aktuellen Regelungen bis zum 31.12.2029 reicht aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht aus, um den Anstieg der Mieten flächendeckend zu begrenzen, meint die Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Ausnahmen wie eine höhere Vormiete und Modernisierung müssen gestrichen und das veraltete Neubau-Datum von 2014 aktualisiert werden. Wohnungen, die 2014 gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr. Sie weiter von der Mietpreisbremse auszunehmen, ist nicht nachvollziehbar.“
Der Deutsche Mieterbund dränge darauf, dass außerdem Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse, wie Möblierung oder Kurzzeitvermietung, unterbunden werden, da der Anteil solcher Mietangebote in den letzten Jahren stark zugenommen hat. „Möblierte Wohnungen sind der neue Trend auf dem Mietwohnungsmarkt, in den fünf größten Städten werden mittlerweile mehr als 30 Prozent der Mietwohnungen möbliert angeboten, in Teilen Berlins sogar mehr als 70 Prozent. Dabei sind möblierte Wohnungen deutlich teurer als unmöblierte, im Durchschnitt um 45 Prozent.“
Problematisch sei, dass der Möblierungszuschlag nicht gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden müsse. „Für Mieter:innen ist es daher kaum möglich, ohne weitere Informationen ihres Vermieters die Einhaltung der Mietpreisbremse und den Möblierungszuschlag auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Wir fordern daher, eine verpflichtende Ausweisung von Grundmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesetzlich zu verankern“, so die DMB-Präsidentin.








