Gut gemeint, aber zu spät

GdW fordert neuen Versuch zur Entlastung der Kommunen nach Bundestagswahl

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Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2025 beschlossen, Artikel 143h des Grundgesetzes ändern zu wollen. Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit der Bund die Länder bei der finanziellen Entlastung der Kommunen unterstützen kann.

„Insbesondere für die ostdeutschen Kommunen und die dortigen sozial orientierten Wohnungsunternehmen ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung. Die Kommunen haben immer noch hohe Altschulden aus der Zeit der DDR zu tragen“, kommentiert der Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW den Schritt. „Nur durch weitere finanzielle Hilfen kann es gelingen, den sozial orientierten Wohnungsunternehmen auch angesichts teils sehr niedriger Mieten in ostdeutschen Regionen mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf für klima- und altersgerechte Sanierungen sowie für den Wohnungsneubau wirksam unter die Arme zu greifen.“

Doch der „eigentlich gute Vorstoß“ hätte „zeitlich viel eher erfolgen sollen, damit er in dieser Legislaturperiode noch hätte umgesetzt werden können“, kommentiert GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Dieser Versuch wird mit Sicherheit nicht erfolgreich sein. Wichtig ist, dass in der kommenden Legislaturperiode ein entsprechender neuer Versuch unternommen wird.“