Große Nachfrage nach Förderung für Sanierungen und Klimaanpassung

Zufriedenes Fazit von Bundesbauministerin Klara Geywitz

Bundesbauministerin Klara Geywitz. Foto: Werner Schüring

Die Nachfrage nach den Fördermitteln des Bundes aus den Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sei weiterhin sehr hoch. Das gab das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bekannt. Die Programme sollen zum einen die Sanierung öffentlicher Einrichtungen ermöglichen und zum anderen Städte und Gemeinden beim Erreichen der Klimaschutzziele sowie der Anpassung an den Klimawandel unterstützen.

„Unsere Programme treffen auf ein überwältigendes Interesse“, kommentierte Ministerin Klara Geywitz (SPD). „Allein für das Programm zur Sanierung von kommunalen Sport-, Jugend und Kultureinrichtungen, also z.B. Turnhallen, kommunalen Kinos, Begegnungsstätten und Theatern, könnten wir sechs Mal so viel Fördergelder ausgeben, wie wir an Budget haben.“ Ebenfalls stark nachgefragt sei das Förderprogramm für mehr Grün und Wasser in den Kommunen. „Parks, Grünanlagen und Gewässer sind Orte, wo Menschen ohne Geld ausgeben zu müssen, Erholung und in Hitzesommern Erfrischung finden können“, so Geywitz. „Dieses Angebot zu erhalten und auszubauen, ist für die Lebensqualität der Menschen in unserem Land absolut notwendig und eine Investition in die Zukunft.“

Im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ stehen für die Förderrunde 2023 nach Ministeriumsangaben 200 Millionen Euro zur Verfügung. Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gebe es für die Förderrunde 2023 400 Millionen Euro bereit. Beide Programme werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Dem Sanierungsstau bei kommunalen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wirke das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entgegen. Der Bundesanteil der Förderung beträgt bis zu 45 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent.