Gebäudemodernisierungsgesetz: Wohnungswirtschaft sieht Kontinuität – Mieterbund begrüßt stärkeren Mieterschutz

Zum Beschluss der mietrechtlichen Eckpunkte im Rahmen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) haben sowohl der GdW als auch der Deutsche Mieterbund (DMB) Stellung genommen.

Bild: Josephine Braun

Während die Wohnungswirtschaft die Auswirkungen für ihre Mitgliedsunternehmen als überschaubar einschätzt, begrüßt der Mieterbund insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur hälftigen Kostenverteilung zwischen Vermietenden und Mietenden.

Der Präsident des GdW, Axel Gedaschko, erklärte, für die weit überwiegende Mehrheit der Wohnungsunternehmen ändere sich durch die neuen Regelungen wenig. Viele Unternehmen befänden sich bereits seit Jahren auf einem klaren Dekarbonisierungspfad und hätten die Klimaziele fest in ihre strategische Planung integriert. Maßgeblich bleibe aus Sicht des GdW weiterhin der wissenschaftlich belegte CO₂‑Praxispfad, wonach die Dekarbonisierung im Heizungskeller beginne, insbesondere durch Wärmepumpen oder, wo wirtschaftlich tragfähig, durch Fernwärme. Voraussetzung für Fernwärme sei stets eine verlässliche und transparente Dekarbonisierungsstrategie der Energieversorger.

Gasbasierte Lösungen spielten für viele Wohnungsunternehmen perspektivisch, vor allem im Neubau keine Rolle mehr. Entsprechend beträfen die nun beschlossenen Regelungen laut GdW vor allem Einzeleigentümer und kleinere private Vermieter, die weiterhin auf fossile Heizsysteme setzten oder setzen müssten. Positiv bewertete der Verband den vorgesehenen Bestandsschutz für Neubauten mit bereits eingereichten Bauanträgen sowie die angekündigten Härtefallregelungen und die Berücksichtigung von selbstversorgenden Mietenden.

Zugleich wies der GdW auf kritische Praxisfälle hin. So könne etwa der Austausch einer defekten fossilen Heizung in einer Notsituation zu Problemen führen, wenn unmittelbar die neuen Vorgaben griffen. Hier bestehe aus Sicht des Verbandes Nachbesserungsbedarf. Auch die Einbeziehung von Hybridlösungen werde kritisch gesehen, da diese finanziell unattraktiver würden und damit praxisnahe Übergangslösungen erschwerten.

DMB: 50/50‑Kostenaufteilung als Schritt zu mehr Fairness

Der Deutsche Mieterbund bewertete die geplanten Regelungen deutlich positiver. DMB‑Präsidentin Melanie Weber‑Moritz begrüßte, dass im Gesetzentwurf eine hälftige Aufteilung zentraler Kostenbestandteile zwischen Vermietenden und Mietenden vorgesehen sei. Dazu zählten insbesondere der CO₂‑Preis, Mehrkosten aus der sogenannten Biogastreppe sowie künftig auch Gasnetzentgelte.

Nach Darstellung des DMB stelle die pauschale 50/50‑Aufteilung des CO₂‑Preises bei neu eingebauten fossilen Heizungen für die Mehrheit der Mietenden eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar. Derzeit trügen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt rund 70 Prozent dieser Kosten. Positiv sei zudem, dass die bisherige komplexe Zehn‑Stufen‑Regelung entfallen solle, was Abrechnungen transparenter machen könne.

Auch die geplante hälftige Aufteilung der Mehrkosten für CO₂‑neutrale Beimischungen ab 2029 bewertete der DMB als wichtigen Anreiz, fossile Heizsysteme wirtschaftlich unattraktiver zu machen. Dadurch würden Vermietende stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt. Gleiches gelte für die vorgesehene Beteiligung der Vermietenden an steigenden Gasnetzentgelten, die künftig einen immer größeren Anteil der Heizkosten ausmachten.

Gleichzeitig wies der DMB darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen könne. Grundsätzlich halte der Verband daher weiterhin daran fest, dass der CO₂‑Preis vollständig von den Vermietenden getragen werden sollte, da diese die maßgeblichen Investitionsentscheidungen träfen.

Gemeinsames Ziel, unterschiedliche Akzente

Sowohl GdW als auch DMB betonten, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nur mit praktikablen und sozial tragfähigen Lösungen erreichbar seien. Während der GdW vor allem Planungssicherheit, Technologieoffenheit und Investitionsfähigkeit in den Vordergrund stellte, legte der DMB den Schwerpunkt auf Mieterschutz und Kostenbegrenzung.

Der Mieterbund bekräftigte zudem seine Forderung nach einem sozial gestaffelten Heizkostendeckel, um Haushalte mit niedrigen Einkommen vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebe zur Miete, viele Haushalte seien bereits heute durch Wohnkosten überlastet. Eine wirksame Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes müsse daher sicherstellen, dass Klimaschutz nicht zu sozialen Verwerfungen führe.

Insgesamt zeigt sich nach Einschätzung beider Verbände: Das Gesetz markiere einen wichtigen Schritt für die Wärmewende im Gebäudebestand, werde seine Wirkung jedoch erst dann voll entfalten, wenn klare, praktikable und sozial ausgewogene Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindlich verankert würden.

Quellen: GdW, DMB