Gebäudemodernisierungsgesetz: Wohnungswirtschaft fordert Nachbesserungen

Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag habe der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert.

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Wie der Verband mitteilte, unterstütze die Wohnungswirtschaft zwar grundsätzlich das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung, sehe jedoch erheblichen Anpassungsbedarf bei der praktischen Umsetzung.

GdW‑Präsident Axel Gedaschko habe betont, dass die Wärmewende im Gebäudebestand nicht durch zusätzliche Bürokratie, unkalkulierbare Kostenrisiken und praxisferne Einzelvorgaben erschwert werden dürfe. Klimaschutz müsse so gestaltet werden, dass er für Wohnungsunternehmen umsetzbar bleibe und zugleich die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und Mieter gewährleistet werde.

Vor diesem Hintergrund habe der GdW einen 8‑Punkte‑Appell vorgelegt. Darin fordere die Wohnungswirtschaft unter anderem, dass Quartiers- und Flottenlösungen stärker berücksichtigt würden, sodass Klimaschutz nicht nur am Einzelgebäude nachgewiesen werden müsse. Zudem brauche es Experimentierklauseln, um innovative Lösungen im Bestand unter realen Bedingungen erproben zu können.

Ein weiterer Schwerpunkt liege laut GdW auf der sogenannten Biotreppe. Diese müsse so ausgestaltet werden, dass Eigentümer nicht für Markt- und Lieferunsicherheiten verantwortlich gemacht würden, die außerhalb ihres Einflussbereichs lägen. Gleichzeitig müssten die Kosten für klimafreundliche Brennstoffe transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden.

Auch beim Ausbau von Wärmenetzen sehe der Verband Handlungsbedarf. Fernwärme könne ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende sein, erfordere jedoch klare Regeln zur Preisgestaltung, zur Dekarbonisierung sowie zu Datenpflichten und Kontrolle.

Darüber hinaus habe sich der GdW dafür ausgesprochen, Stromdirektheizungen differenziert zu betrachten, insbesondere in sehr effizienten Gebäuden. Pauschale Einschränkungen seien aus Sicht des Verbands nicht zielführend.

Mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) forderte der GdW, sogenanntes „Goldplating“ zu vermeiden. Energetische Standards müssten sich an wirtschaftlicher Tragfähigkeit und realen Kosten orientieren.

Auch bei Energieausweisen und Ladeinfrastruktur plädiere der Verband für praxistaugliche Lösungen. Der Verbrauchsausweis solle erhalten bleiben, während starre Vorgaben zur Vorverkabelung von Ladeinfrastruktur Sanierungen nicht verteuern oder behindern dürften.

Der Bundestag habe nun die Möglichkeit, den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen. Ziel müsse es sein, die Wärmewende mit Verlässlichkeit, Kostenkontrolle und praktikablen Regelungen auszugestalten, damit sie sowohl für Wohnungsunternehmen als auch für Mieterinnen und Mieter tragfähig bleibe, so Gedaschko.

Quelle: GdW