Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen: Wohnungs- und Baubranche fordert Nachbesserungen

Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz teils scharf kritisiert, zugleich aber auch einzelne Fortschritte hervorgehoben.

Heizen Energie Kosten
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GdW kritisiert steigende Kosten und fehlende Praxistauglichkeit

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) deutlich kritisiert. Wie der Verband erklärte, bleibe das Gesetz hinter den Anforderungen an eine wirtschaftlich tragfähige und praxistaugliche Wärmewende zurück.

Zentrale Elemente wie ein gebäudeübergreifender Flottenansatz, eine faire Kostenverteilung sowie der Abbau bürokratischer Pflichten fehlten weiterhin. Zudem würden hohe Anforderungen an Gebäude beim Einsatz von Stromdirektheizungen technisch sinnvolle Lösungen erschweren.

Kritisch sehe der GdW insbesondere die geplante pauschale Kostenbeteiligung von Wohnungsunternehmen. Diese müssten künftig zusätzliche Energiekosten anteilig tragen, unabhängig davon, ob sie diese beeinflussen könnten. Damit werde das bisherige CO₂‑Stufenmodell teilweise ausgehebelt.

Auch der zunehmende bürokratische Aufwand durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten werde als hinderlich bewertet. Gleichzeitig verschärften Förderkürzungen bei der energetischen Sanierung die Planungsunsicherheit für Unternehmen erheblich.

ZIA begrüßt Klarheit, mahnt aber verlässlichen Klimapfad an

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat den Beschluss des Gesetzes differenzierter bewertet. Positiv hervorgehoben werde, dass mit dem neuen Rechtsrahmen wieder mehr Planungssicherheit und Klarheit für die Immobilienwirtschaft geschaffen werde.

Gleichzeitig habe der Verband betont, dass ein verlässlicher und langfristig tragfähiger Transformationspfad für den Gebäudesektor entscheidend bleibe. Trotz des Bekenntnisses zu Klimazielen könnten bestimmte Regelungen, etwa die Offenheit für fossile Heizungsoptionen, Risiken für die langfristige Zielerreichung bergen.

Als Fortschritt wertete der ZIA, dass zentrale Anforderungen der Branche im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden seien. Dazu zählten eine praxisnahe Umsetzung europäischer Vorgaben, der Erhalt von Technologieoffenheit sowie teilweise reduzierte bürokratische Anforderungen.

Zugleich hat der Verband gefordert, gesetzliche Anforderungen und staatliche Förderprogramme besser aufeinander abzustimmen, da höhere Standards ohne ausreichende Förderung Investitionen bremsen könnten.

Baugewerbe fordert stärkeren Fokus auf Gebäudehülle und Quartiersansatz

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat die Verabschiedung des Gesetzes grundsätzlich begrüßt, da sie nach längeren politischen Debatten für mehr Verbindlichkeit sorge.

Inhaltlich kritisierte der Verband jedoch, dass sich das Gesetz stark auf Heizungs- und Anlagentechnik konzentriere, während die Gebäudehülle, etwa Dämmung, Fenster und Dächer, nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Zudem bemängelte der ZDB, dass ein Quartiersansatz als kosteneffiziente Lösung nicht stärker im Gesetz verankert worden sei. Dieser hätte nach Einschätzung des Verbandes einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Umsetzung der Energiewende im Gebäudebestand leisten können.

Auch der Verband verwies auf negative Auswirkungen der reduzierten Fördermittel, insbesondere für Mehrfamilienhäuser. Diese könnten wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsprojekte erschweren.

Gemeinsame Forderung nach besseren Rahmenbedingungen

Übereinstimmend hätten die Verbände betont, dass für die Umsetzung der energetischen Modernisierung vor allem verlässliche Rahmenbedingungen, praktikable Regelungen und eine ausreichende Förderkulisse erforderlich seien.

Ohne diese Voraussetzungen drohten Investitionen in den Gebäudebestand gebremst zu werden – mit Auswirkungen sowohl auf die Erreichung der Klimaziele als auch auf die Bezahlbarkeit des Wohnens.

Quellen: GdW, ZIA, ZDB