Wie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zuvor mitgeteilt hatte, soll der nationale CO₂-Preis auch im Jahr 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne Kohlendioxid stabil gehalten werden.

Damit setze die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionsausschusses von Union und SPD aus dem Mai 2026 um. Für die Umsetzung sei eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erforderlich. Darüber hinaus seien Anpassungen der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) sowie der Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) vorgesehen. Die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf lief bis zum 15. Juli 2026.
Wohnungswirtschaft begrüßt Stabilisierung des CO₂-Preises
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW habe die geplante Stabilisierung des nationalen CO₂-Preises für das Jahr 2027 grundsätzlich positiv bewertet. Diese trage aus Sicht des Verbandes dazu bei, kurzfristig mehr Planungssicherheit für Wohnungsunternehmen sowie Mieterinnen und Mieter zu schaffen.
Gleichzeitig betone der Verband, dass die Wohnungswirtschaft vor erheblichen Herausforderungen stehe. Neben Neubau, energetischer Modernisierung und Klimaschutz müssten Wohnungsunternehmen in den kommenden Jahren auch den altersgerechten Umbau, die Instandhaltung großer Bestände sowie die soziale und energetische Weiterentwicklung ganzer Quartiere finanzieren.
GdW sieht Investitionsfähigkeit von Wohnungsunternehmen bedroht
Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehe die Sorge vor künftig deutlich steigenden CO₂-Preisen im europäischen Emissionshandelssystem ETS 2. Der Verband argumentiere, dass die zusätzlichen Belastungen unmittelbar das Eigenkapital der Wohnungsunternehmen treffen könnten.
Da Eigenkapital eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in den Gebäudebestand sei, würden steigende CO₂-Kosten die Finanzierung von Modernisierungen und Dekarbonisierungsmaßnahmen erschweren. Nach Auffassung des GdW müsse deshalb regelmäßig geprüft werden, ob die Ausgestaltung der CO₂-Bepreisung die Klimaschutzziele unterstütze, ohne die Investitionsmöglichkeiten der Wohnungswirtschaft zu gefährden.
Kritik an Belastungen für Mieterinnen und Mieter
Nach Einschätzung des Verbandes würden die finanziellen Auswirkungen auf Mieter im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Der GdW verweist darauf, dass bereits die Einführung des vorgesehenen Preiskorridors zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂ zusätzliche Kosten verursache.
Insbesondere bei Haushalten mit Gas-, Öl- oder Kohleheizungen könnten erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Der Verband fordere deshalb eine transparentere Darstellung der finanziellen Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger.
Fernwärme und CO₂-Kosten: Anpassungen gefordert
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme sei die Verteilung von CO₂-Kosten im Bereich der Fernwärme. Nach Auffassung des GdW führe die derzeitige Berechnungsmethode dazu, dass Wohnungsunternehmen teilweise überproportional belastet würden.
Der Verband spreche sich dafür aus, die Berechnung künftig auf Grundlage der sogenannten Carnot-Methode vorzunehmen. Darüber hinaus sollten nur tatsächlich entstandene CO₂-Kosten berücksichtigt werden. Kostenfreie Emissionszertifikate müssten kostenmindernd angerechnet werden und dürften nicht in die Umlage einfließen.
Warnung vor Spekulationen im Emissionshandel
Der GdW sehe zudem Risiken durch mögliche Spekulationen mit Emissionszertifikaten. Um starke Preisschwankungen zu verhindern, fordere der Verband, die Gültigkeit von Zertifikaten im ETS 2 dauerhaft auf das jeweilige Kalenderjahr und die Vorjahre zu begrenzen.
Als Begründung verweise der Verband auf Erfahrungen aus dem bestehenden ETS 1, bei dem Marktteilnehmer Zertifikate in Niedrigpreisphasen erwerben und zu späteren Zeitpunkten gewinnbringend veräußern könnten. Dies könne zusätzliche Preissteigerungen verursachen.
Klimaschutz, Investitionen und Bezahlbarkeit gemeinsam denken
Insgesamt fordere der GdW, Klimaschutz, Investitionsfähigkeit und bezahlbares Wohnen stärker miteinander zu verknüpfen. Die Wärmewende könne nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn Wohnungsunternehmen weiterhin in die Modernisierung ihrer Bestände investieren könnten und gleichzeitig die Belastungen für Mieterinnen und Mieter tragbar blieben.
Quellen: BMUKN, Stellungnahme des GdW








