GdW-Präsident: „Bezahlbares Wohnen ist das Gebot der Stunde“

Auf Bauministerkonferenz in Magdeburg diskutieren die Länderminister und Vertreter des Bundesbauministeriums unter anderen über die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden sowie die Novelle des Baugesetzbuches und die Musterbauordnung.

„Bezahlbares Wohnen ist das Gebot der Stunde. Wir brauchen endlich Lösungen, wie wir Klimaschutz erreichen können, ohne die Bau- und Betriebskosten und damit die Wohnkosten für die Mieter in die Höhe zu treiben“, erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Angesichts der Herausforderung, schnell, viel, preiswert und klimaschonend zu bauen, kommen wir mit linearen Verschärfungen des Energieeinsparrechts nicht weiter.“

Die Wohnungswirtschaft plädiert dafür, das von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäude für Wohngebäude noch nicht festzulegen. „Technologieoffenheit, die Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei allen ordnungsrechtlichen Anforderungen und eine an CO2-Emissionen orientierte Systematik sind die richtigen Lösungsansätze, um beim Klimaschutz im Gebäudebereich voranzukommen“, so Gedaschko. „Hier muss weiter um eine gute Lösung gestritten werden.“

Der GdW begrüßt die Bestrebungen, die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem Gebäudeenergiegesetz zusammenzulegen. Damit kann auch der Einsatz von erneuerbaren Energien besser bei der Energieeinsparung angerechnet werden. „Was wir dann brauchen, ist ein Paradigmenwechsel beim Energieeinsparrecht“, erläuterte Gedaschko. Eine Neukonzeptionierung hin zu einem energiesparenden Mindestwärmeschutz in Kombination mit einer Anforderung an die maximalen CO2-Emmissionen wäre hier der richtige Weg.

Der GdW appelliert darüber hinaus an die Länder, sich dringend für die Übernahme einer einheitlichen Musterbauordnung einzusetzen. In diesem Rahmen sollte auch geprüft werden, ob für serielle Bauten sogenannte Typengenehmigungen oder -prüfungen nach Landesbauordnungsrecht erteilt werden können. „Dies hätte einen deutlichen Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekt für den Wohnungsneubau“, so Gedaschko.

Der GdW-Präsident fordert den Bund auf, die Baugesetzbuchnovelle weiter voranzutreiben: „Wir brauchen endlich ein Gesetz, das für mehr Wohnungsbau sorgt. Die Baugesetzbuch-Novelle muss unbedingt ermöglichen, dass deutlich mehr und deutlich schneller Bauland in den Wachstumsregionen zur Verfügung gestellt wird.“ Ziel der Novelle müsse es sein, die Innenentwicklung zu stärken, mit Augenmaß eine Stadt-Umland-Nutzung zu ermöglichen und das Baurecht von unnötigen bürokratischen Anforderungen zu befreien. Mit der Novelle des Baugesetzbuches soll außerdem eine neue Baugebietskategorie – die sogenannten „Urbanen Mischgebiete“ – eingeführt werden. Damit wäre die Wohn- und Gewerbenutzung besser vereinbar. „Dem Wohnen muss angesichts der vielerorts angespannten Märkte eine Vorrangfunktion eingeräumt werden“, forderte der GdW-Chef. In den Baugebieten der neuen Kategorie müsse ein deutlich überweigender Wohnanteil möglich sein. Hier brauchen wir eine Klarstellung, dass sich das neue ‚Urbane Mischgebiet‘ vom klassischen Mischgebiet abheben kann. Die Novelle des Baugesetzbuches ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Bauland und damit zu mehr Wohnungsbau. Damit die notwendigen 400.000 neuen Wohnungen jährlich in Deutschland gebaut werden können, müssen jetzt die Weichen richtig gestellt werden“, sagte der GdW-Chef.

Quelle: Pressemitteilung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., 20. Oktober 2016