GdW: Lasten des CO2-Preises müssen gerecht verteilt werden

Der Spitzenverband plädiert für eine Beteiligung der Mieter an den Kosten.

Foto: GdW/Nils Hasenau

Der Deutsche Bundestag hat am 8. Oktober einen höheren CO2-Preis bei Gebäuden und im Verkehr von 25 Euro pro Tonne CO2 ab 2021 beschlossen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze warb zudem für den Vorschlag ihres Ministeriums aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier mit dem ebenfalls SPD-geführten Bundesjustiz- und dem Bundesfinanzministerium, wonach die Umlagefähigkeit des CO2-Preises in der Betriebskostenabrechnung auf maximal 50 Prozent begrenzt werden sollte. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert das Votum scharf.

„Die Wohnungswirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesregierung und will ihre Gebäude insbesondere durch die Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort in den Wohnquartieren CO2-ärmer und dadurch noch klimafreundlicher machen“, sagt dazu GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Um die hohen staatlich gesteckten Ziele erreichen zu können, seien allerdings massive finanzielle Investitionen notwendig. „Es kann deshalb nicht sein, dass den Wohnungsunternehmen einfach so 40 Prozent ihrer Investitionsmittel für die energetische Modernisierung ihrer Wohnungen weggeschnitten werden“, so Gedaschko. Denn das käme als Ergebnis heraus, wenn Vermieter generell mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen müssten, die durch den individuellen Heizverbrauch der Mieter entstünden.

„Das ist ein typisches Beispiel für eine vermeintlich einfache und gerechte Lösung der Politik, die aber in der Realität nur mehr Ungerechtigkeit bedeutet“, bemängelt Gedaschko. Je geringer der Energiebedarf sei, desto entscheidender sei beim Heizenergieverbrauch die individuelle Nutzung in jeder einzelnen Wohnung, auf die der Vermieter kaum Einfluss habe. „Die einzige gerechte Lösung wäre deshalb, dass in energetisch sanierten Gebäuden mit den Effizienzklassen A+ bis C die Nutzer den CO2-Preis übernehmen. Ansonsten würden die hohen, bereits geleisteten Investitionen der Wohnungsunternehmen in die Gebäudehülle entwertet, wenn sie auch noch einen Teil des CO2-Preises übernehmen müssten.“

Mehr Klimaschutz beim Wohnen lasse sich nur umsetzen, wenn die Kosten insgesamt gerecht verteilt würden, sagt der GdW-Präsident. „Deshalb darf die Politik nicht in vorzeitigem Wahlkampf-Populismus nur einseitig Mietern Entlastungen versprechen, die am Ende nicht zu halten sind.“ Vollkommen unberücksichtigt bleibe im Eckpunktepapier der SPD-geführten, dass alle Mieter bereits durch eine Senkung der EEG-Umlage beim CO2-Preis ab 2022 deutlich entlastet würden. „Ebenso unberücksichtigt bleibt, dass Wohngeldbezieher zielgerichtet für den CO2-Preis einen Zuschlag erhalten, der sie bis 2023 deutlich höher entlastet als belastet.“

Hinzu komme, dass ab 2026 ein neues System der Versteigerung von CO2-Zertifikaten und einer Preisbildung am Markt gelten werde und dafür neue, noch kompliziertere Regelungen geschaffen werden müssten. „Deshalb wäre es deutlich sinnvoller, komplett auf eine Begrenzung der Umlagefähigkeit zu verzichten und stattdessen die für den Gebäudesektor eingenommenen Mittel aus dem CO2-Preis speziell für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden einzusetzen, die derzeit noch gas- und ölversorgt sind und einen hohen Energieverbrauch haben.“

Quelle: GdW