GdW: „Gebäudetyp E schafft neue Hürden“

Das vorgelegte Gesetzentwurf werde kaum Anwendung finden, meint der Verband.

GdW-Präsident Axel Gedaschko. Foto: Urban Ruths

Bundesbau- und Bundesjustizministerium wollen mit einem Gesetz zur Schaffung eines Gebäudetyps E das Bauen aus der bestehenden Bürokratie befreien. Es soll insgesamt einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Von Normen sollen künftig leichter abgewichen werden können. Doch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen äußerte in einer Pressemitteilung harsche Kritik an dem vorliegenden Entwurf.

„Wir brauchen den Gebäudetyp E, um schneller, innovativer und kostengünstiger zu bauen. Wir müssen weg von einer starren Normenwelt, die vieles lähmt“, wird sagt Axel Gedaschko, Präsident der Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, zitiert. „Der vorgelegte Entwurf ist allerdings mutlos, bleibt auf halber Strecke stehen und wird in der Praxis kaum Anwendung finden – nicht gerade der große Wurf, den sich unsere Branche erhofft hat. Der Gebäudetyp E ist vor allem eines: erweiterungsfähig.“

Mit der Einführung eines neuen Vertragstyps, des sogenannten „Gebäudebauvertrags“, wird das Werkvertragsrecht nach Ansicht von Gedaschko weiter zersplittert und verkompliziert. Der neue Vertragstyp unterscheide zwischen fachkundigen und nicht fachkundigen Unternehmen. Der Gebäudetyp E solle nur für fachkundige Unternehmen anwendbar sein. „Diese Unterscheidung ist nicht nur kompliziert, sondern auch in der Baupraxis unnötig. Unternehmen im Wohnungsbau sind sich ihrer Verantwortung und ihrer fachlichen Kompetenzen bewusst.“

Im Vermietungsbereich sei der Gebäudetyp E in seiner derzeitigen Form kaum anwendbar. Zwar seien Verträge zwischen Unternehmen von Aufklärungspflichten bei Anwendbarkeit des Gebäudetyps E befreit, nicht aber Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, also etwa dem Mieter. Es bestehe ein erhebliches Risiko, dass die Anwendung dieses neuen Gebäudetypus ohne gesetzliche Klarstellungen zu Unsicherheiten und Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern führen werde, sagt der GdW voraus. Dies könne insbesondere dann der Fall sein, wenn es um die Einhaltung technischer Normen wie der DIN-Standards geht. „Hier benötigen wir dringend eine gesetzliche Klarstellung, dass die Errichtung von Gebäuden nach dem Gebäudetyp E keinen Mangel an der Mietsache darstellt“, sagt Axel Gedaschko.

„Wir fordern daher, dass das bestehende Werkvertragsrecht beibehalten und in Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst werden sollte, um effizienter und kostengünstiger bauen zu können. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Abweichung von technischen Normen sind kompliziert und schwer durchzusetzen. Stattdessen sollte ein allgemeiner Hinweis auf die Anwendung des Gebäudetyp E im Vertrag ausreichend sein“, sagt Gedaschko.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setze sich für effizientes, kostengünstiges und nachhaltiges Bauen ein. Der vorliegende Gesetzesentwurf verkompliziere jedoch den Bauprozess unnötig und berge zahlreiche Risiken für die Praxis. „Wir fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs im Sinne eines rechtssicheren und praktikablen Bauens für alle Akteure“, so Gedaschko abschließend.