Der GdW teilte mit, dass die Mitte Dezember 2025 gestartete befristete EH55‑Plus-Förderung nach Angaben des Bundes nun deutlich verbesserte Zinskonditionen erhalte.
Die Programme würden mittels zinsvergünstigter KfW-Kredite und kommunaler Zuschüsse abgewickelt. Seit dem Start seien rund 17.000 neue Wohneinheiten gefördert worden.
Ab dem 2. März 2026 würden die Zinssätze laut Bundesbauministerium nochmals gesenkt: Die Förderung ließe sich dann bereits mit einem effektiven Jahreszins von 1 % (bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung) nutzen. Parallel dazu würden die Zinsen im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) auf 0,6 % eff. p.a. sinken.
Auch kommunale Gebietskörperschaften könnten nach Angaben der Bundesregierung ab sofort höhere Zuschüsse für klimafreundliche Neubauprojekte beantragen. Der GdW begrüße diese Schritte ausdrücklich, sehe jedoch weiterhin „erheblichen Anpassungsbedarf“ bei der Ausgestaltung der Programme.
Bundesbauministerin Verena Hubertz
Laut Hubertz sei der Wohnungsbau mit „großem Schwung“ ins Jahr 2026 gestartet. Die fast elf Prozent mehr Baugenehmigungen im Jahr 2025, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, würden zeigen, dass sich eine Trendwende abzeichne. Durch die Zinssenkung wolle die Bundesregierung den Wohnungsbau weiter beschleunigen und den Bauüberhang abbauen.
In den vergangenen zwei Monaten seien rund 17.000 Wohneinheiten über das EH55‑Programm gefördert worden; die niedrigen Zinsen würden die Programme noch attraktiver machen und zusätzliche Investitionen anstoßen.
GdW-Präsident Axel Gedaschko
Gedaschko erklärte, die Zinssenkung sei ein „wichtiges Signal“ für mehr Investitionen im Neubau. Entscheidend wäre nun, dass die Programme praxistauglich gestaltet würden und mehr Planungssicherheit entstünde.
Von den bereitstehenden 800 Millionen Euro sei bislang nur etwa ein Viertel abgerufen worden. Ein Hinweis darauf, dass strukturelle Hemmnisse bestünden. Besonders kritisch sei die derzeitige Auslegung des „Vorhabenbeginns“: Schon der Abschluss eines Liefer‑ oder Leistungsvertrags gelte als förderschädlich, was Unternehmen mit Ausschreibungspflichten erheblich benachteiligen würde. Auch Projekte aus der GdW‑Rahmenvereinbarung zum seriellen/modularen Bauen wären derzeit nicht förderfähig. Obwohl gerade diese Bauweisen schnelleres und kostengünstigeres Bauen ermöglichten.
Forderungen des GdW
Der Verband würde daher folgende Anpassungen verlangen:
- Dauerhaft maximal 1 % Zins im EH55‑Programm
- Verlängerung des Programms über 2026 hinaus
- Praxisgerechte Regelungen zum Vorhabenbeginn, insbesondere für Ausschreibungsverfahren
- Förderfähigkeit serieller und modularer Bauweisen
Wenn diese Rahmenbedingungen geschaffen würden, könnten die Programme laut GdW „einen echten Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte leisten“.
Weitere Informationen seien auf der Website der KfW abrufbar:
www.kfw.de/297 sowie www.kfw.de/498
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen; GdW









