GdW begrüßt Reform des Genossenschaftsrechts

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts positiv bewertet.

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Nach Auffassung des Verbandes würden die vorgesehenen Regelungen dazu beitragen, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu machen und Verwaltungs- sowie Gründungsprozesse zu vereinfachen.

Besonders hervorgehoben werde die stärkere Berücksichtigung digitaler Verfahren. Diese könnten dazu beitragen, Genossenschaften moderner und zukunftsfester aufzustellen.

GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser habe erklärt, dass Genossenschaften durch Stabilität, Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften geprägt seien und insbesondere bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine wichtige gesellschaftliche Rolle spielten.

Regierungsentwurf reduziert geplante Ausweitung der Weisungsbindung

Positiv bewerte der Verband auch eine Änderung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Während ursprünglich vorgesehen gewesen sei, die Möglichkeit einer satzungsmäßigen Weisungsbindung des Vorstands auf Genossenschaften mit bis zu 1.500 Mitgliedern auszuweiten, sehe der nun vorliegende Regierungsentwurf eine Begrenzung auf 150 Mitglieder vor.

Nach Auffassung des GdW werde damit dem Grundsatz Rechnung getragen, dass Vorstände Genossenschaften grundsätzlich eigenverantwortlich führen und damit klare Verantwortlichkeiten für unternehmerische Entscheidungen bestehen bleiben.

Wohnungswirtschaft fordert weitere Absenkung der Grenze

Gleichzeitig sehe der Verband weiterhin Anpassungsbedarf. Die im Entwurf vorgesehene Grenze von 150 Mitgliedern solle nach Ansicht des GdW auf 50 Mitglieder abgesenkt werden.

Der Verband argumentiere, dass kleinere Wohnprojekte häufig durch eine besonders enge Verbindung zwischen Mitgliedern und Unternehmensführung geprägt seien. Bei größeren Bestandsgenossenschaften müsse hingegen die bewährte Balance zwischen demokratischer Mitbestimmung der Mitglieder und der eigenverantwortlichen Leitung durch den Vorstand erhalten bleiben.

Bedeutung für Wohnungsgenossenschaften

Mit dem Gesetzentwurf werde ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts unternommen. Aus Sicht des GdW könnten die vorgesehenen Reformen dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit von Genossenschaften langfristig zu sichern und die Rahmenbedingungen an aktuelle technische und organisatorische Anforderungen anzupassen.

Quelle: GdW