Mit den Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zeichne sich ein deutlicher Kurswechsel in der Wärme- und Gebäudepolitik ab.

Während Bundesregierung und Wohnungswirtschaft auf mehr Flexibilität, Investitionssicherheit und Technologieoffenheit setzen, warnt der Deutsche Mieterbund vor steigenden Kosten und neuen Risiken für Mieterinnen und Mieter.
Bericht des Bundesministeriums: Mehr Freiheit und Technologieoffenheit
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteile, hätten sich die Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte verständigt, die die bisherige 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien entfallen ließen. Heizungsverbote sowie verpflichtende Beratungen beim Heizungstausch würden gestrichen. Künftig solle eine freie Heizungswahl gelten – vom Einfamilienhaus im ländlichen Raum bis zur Wohnung in der Stadt.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche habe laut Ministeriumsbericht erklärt, man setze auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt auf Verbote. Damit würde der Investitionsstau im Gebäudebereich aufgelöst und die Modernisierung wieder in Gang gebracht. Das neue Gesetz solle technologieoffener, flexibler und praxistauglicher werden. Maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Gebäudetypen wären möglich.
Nach Darstellung des Ministeriums wären beim Heizungstausch künftig auch wieder moderne Gas- und Ölheizungen zulässig. Der Austausch alter Anlagen durch neue, effiziente Technik könne den Energieverbrauch sowie die CO₂-Emissionen unmittelbar senken. Gleichzeitig bleibe die Wärmepumpe ein zentrales Angebot und solle weiterhin zuverlässig gefördert werden. Ab 2029 sei bei Öl und Gas ein verbindlicher Bioanteil vorgesehen. Ein breiter Technologiemix aus Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen würde aus Sicht des Ministeriums mehr Flexibilität und Resilienz in der Wärmeversorgung ermöglichen.
Zudem seien Übergangslösungen vorgesehen, etwa hocheffiziente Gasthermen in innerstädtischen Gebieten, die perspektivisch an die Fernwärme angeschlossen werden sollen. Auf Basis der Eckpunkte würden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der anschließend in die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändeanhörung gehe.
Einschätzung des GdW: Neustart mit Investitionssicherheit
Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bewerte die Eckpunkte positiv. GdW-Präsident Axel Gedaschko habe in einer Pressemitteilung erklärt, die Koalitionäre hätten Wort gehalten und einen tragfähigen Kompromiss vorgelegt, der Investitionen wieder ermögliche und zugleich Klimaschutz sichern könne.
Nach Einschätzung des GdW würde die vollständige Wahlfreiheit bei der Heiztechnik eine der größten Verunsicherungen der vergangenen Jahre ausräumen. Die Technologieoffenheit sowie die größere Entscheidungsfreiheit der Eigentümer seien ausdrücklich zu begrüßen. Auch die Aufhebung der engen Kopplung zwischen kommunaler Wärmeplanung und unmittelbaren Verpflichtungen im Gebäudebestand trage der Realität vor Ort stärker Rechnung und erhöhe die Praxistauglichkeit.
Als wichtiges Signal für die Wohnungswirtschaft wertete der GdW zudem die zugesicherte Finanzierung der Förderung bis 2029. Positiv hervorgehoben würden außerdem die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, die Stärkung des Quartiersansatzes sowie Vereinfachungen bei der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere für kleinere Kommunen.
Zugleich machte der GdW deutlich, dass Detailfragen – etwa zur Weiterentwicklung der Grüngasquote – im weiteren Gesetzgebungsprozess zu klären seien. Entscheidend bleibe aus Sicht des Verbandes, dass Förderinstrumente sozial treffsicher ausgestaltet würden und auch Mieterinnen und Mieter mit niedrigen Einkommen erreichten. Nur so könnten Klimaziele konsequent und sozial verträglich verfolgt werden.
Mieterbund äußere deutliche Kritik
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, erkläre, die Vorschläge gingen davon aus, dass Eigentümer am besten wüssten, welche Heiztechnik eingesetzt werde. Gleichzeitig würden Mieterinnen und Mieter bei den Entscheidungen außen vor gelassen, obwohl sie die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten trügen. Für Vermieter entstünden nach dieser Lesart keine zusätzlichen Anreize für klimafreundliche Heizsysteme, während für Mietende ein hohes finanzielles Risiko entstehe. Zwar enthalte das Eckpunktepapier einen Hinweis darauf, dass es Regelungen zum Schutz von Mietenden geben müsse. Aus Sicht des Mieterbundes reiche dies jedoch nicht aus. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse zwingend sichergestellt werden, dass wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen getroffen würden und die Kosten der Technologieoffenheit nicht auf die Mieterschaft abgewälzt würden.
Der Deutsche Mieterbund verweise zudem auf Untersuchungen, nach denen sogenannte grüne Gase wie Wasserstoff oder Biogas knapp und entsprechend teuer sein dürften. Auch das Heizen mit fossilen Gas- und Ölheizungen werde durch steigende CO₂-Preise und höhere Netzentgelte zunehmend kostspielig. Um diese Risiken abzufedern, müssten aus Sicht des Mieterbundes die umlagefähigen Heizkosten begrenzt werden. Entsprechende Vorschläge seien bereits im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz 2023 diskutiert worden und sollten nun umgesetzt werden.
Darüber hinaus kritisiere der Mieterbund, dass die Eckpunkte ein Aufweichen der bislang zentralen Mieterschutzregelung bei Contracting und Fernwärme vorsähen. Der Fernwärmemarkt müsse daher stärker reguliert werden, um faire Preise zu gewährleisten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass zusätzliche Kosten in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten auf die Mieterschaft abgewälzt würden.








