Neue Zinskonditionen sollen die Förderung nun noch lukrativer machen – bis zu 35.000 Euro Ersparnis in zehn Jahren sind laut Bundesbauministerium möglich.
Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern demnach mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richte sich an Privatpersonen, die eine Genossenschaftswohnung selbst nutzen wollen. Die Zinsen der KfW-Kredite, die bisher 1,5 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktniveau lagen, werden nun auf zwei Prozent unter Marktzins angehoben. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent der Kreditsumme. Insgesamt sind Kreditförderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und damit Ersparnisse bis 35.000 Euro gegenüber der Hausbank möglich, heißt es von Seiten des Ministeriums.
Durch die neuen Zinssätze der KfW seien auf zehn Jahre gesehen Ersparnisse von bis zu 35.000 Euro möglich, so Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wohnungsgenossenschaften leisten einen unschätzbaren Anteil daran, in Deutschland dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern. Mit dem im Oktober letzten Jahres gestarteten Förderprogramm wollen wir die Menschen dabei unterstützen, sich Genossenschaftsanteile zu kaufen oder selbst eine Wohnungsgenossenschaft neu zu gründen. Das ist gerade in der Stadt, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, eine sehr gute Alternative zur Erschaffung von dauerhaft günstigem Wohnraum.“
In Deutschland gibt es rund 2000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.
Am 4. Oktober 2022 startete das von Bund und KfW neu angelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Es handelt sich um eine Kreditförderung. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15 Prozent Tilgungszuschuss). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
Quelle: BMWSB