Evaluationsbericht zum CO₂ Kostenaufteilungsgesetz veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hätten den gesetzlich vorgesehenen Evaluationsbericht zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) vorgelegt.

Stufenmodell CO2-Kostenaufteilung
Quelle: BMWK © Darstellung: Josephine Braun I Projektkommunikation GmbH

Die Evaluierung beruhe auf § 10 CO₂KostAufG und sei durch ein Forschungskonsortium begleitet worden.

Nach Einschätzung der Ministerien habe sich das seit dem 1. Januar 2023 geltende Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂‑Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden grundsätzlich bewährt. Insbesondere die verbrauchsbasierte Ermittlung der CO₂‑Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung sei in der überwiegenden Zahl der Mietverhältnisse effizient und rechtssicher anwendbar.

Zugleich komme der Bericht zu dem Ergebnis, dass die CO₂‑Kostenaufteilung weiterhin auf Grundlage der tatsächlichen Verbräuche erfolgen solle und nicht auf Basis von Energieausweisen. Für Nichtwohngebäude erscheine eine Weiterentwicklung der bisherigen Regelung erst dann sinnvoll, wenn Klarheit über die nationale Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie bestehe.

Darüber hinaus hätten die Gutachterinnen und Gutachter geprüft, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Absatz 3 BGB Mietende beim Brennstoffwechsel ausreichend vor Mehrkosten schütze. Hier werde ein möglicher Verbesserungsbedarf gesehen, der im Rahmen einer künftigen Novellierung des CO₂KostAufG aufgegriffen werden könne.

BBU sieht Wirksamkeit bestätigt – warnt aber vor Mehrbelastungen für Vermieter

Der BBU erkenne funktionierende Grundprinzipien, fordere jedoch methodische und rechtliche Nachbesserungen, insbesondere bei der Fernwärme.

Der BBU Verband Berlin‑Brandenburgischer Wohnungsunternehmen habe den Evaluationsbericht der Bundesregierung zum CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht des Verbandes bestätige die Untersuchung die Praxistauglichkeit des verbrauchsabhängigen Stufenmodells, insbesondere bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern.

Gleichzeitig sehe der BBU deutliche Herausforderungen bei bestimmten Versorgungsarten. Insbesondere bei der Fernwärme bestehe aufgrund uneinheitlicher Emissionsfaktoren und Berechnungsmethoden der Netzbetreiber erhebliche Rechts‑ und Planungunsicherheit. Fehlende oder verspätete Emissionsdaten könnten die korrekte Anwendung des Gesetzes erschweren.

Kritisch werde zudem bewertet, dass die derzeitige Zehn‑Stufen‑Logik nicht zu einer annähernd hälftigen Kostenverteilung zwischen Mietenden und Vermietenden führe. Anpassungen der Stufenwerte könnten nach Einschätzung des BBU den Vermieteranteil, vor allem bei Beständen mit mittlerem energetischem Standard, künftig spürbar erhöhen.

Für Berlin und Brandenburg sei die Fernwärme von besonderer Bedeutung. Der Verband betone, dass die laufende Dekarbonisierung der Netze die CO₂‑Kostenverteilung maßgeblich beeinflussen werde. Eine gesetzliche Neujustierung müsse diese regionalen Besonderheiten berücksichtigen, um Investitionen in klimaneutrale Wärmeversorgung nicht zu gefährden.

Der BBU kündige an, sich aktiv in das anstehende Novellierungsverfahren einzubringen. Ziel sei ein rechtssicherer, investitionsfreundlicher und sozial ausgewogener Rahmen für die Wärmewende.

Deutscher Mieterbund: CO₂‑Kostenlast liege überwiegend bei Mietenden

Der Deutsche Mieterbund sehe das CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz als sozial ungerecht und fordere eine vollständige Kostenübernahme durch Vermietende.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) habe den Evaluationsbericht der Bundesregierung zum CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz scharf kritisiert. Nach Darstellung des Verbandes zeige der Bericht, dass Mietende mehr als 70 Prozent der CO₂‑Kosten trügen, während Vermietende weniger als ein Drittel übernähmen.

Aus Sicht des DMB sei dies sozial ungerecht, da Mietende weder Einfluss auf den energetischen Zustand der Gebäude noch auf die Wahl des Heizsystems hätten. Eine klimapolitische Lenkungswirkung könne unter diesen Bedingungen nicht entstehen.

Darüber hinaus bemängele der Verband zahlreiche Ausnahmeregelungen, die Vermietende zusätzlich entlasteten. Eigene Berechnungen des DMB legten zudem nahe, dass in etwa zehn Prozent der Abrechnungen die CO₂‑Kosten nicht korrekt ausgewiesen würden.

Kritisch sehe der DMB auch Effekte des Stufenmodells, bei denen sparsames Heizverhalten von Mietenden paradoxerweise zu einer höheren CO₂‑Kostenbelastung führen könne, wenn das Gebäude dadurch in eine günstigere Stufe falle.

Vor dem Hintergrund künftig steigender CO₂‑Preise fordere der Deutsche Mieterbund, dass Vermietende die CO₂‑Kosten vollständig übernehmen sollten. Mietende hätten durch verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen bereits ausreichende Anreize zum Energiesparen.

Quelle: BMWK/BMWSB, BBU, DMB