Nach Angaben des GdW habe das Europäische Parlament am 10. März 2026 den Bericht des Sonderausschusses zur Wohnungskrise in der Europäischen Union angenommen.
Der Bericht des spanischen Berichterstatters Borja Giménez Larraz (EVP) sei mit 367 Ja‑Stimmen, 166 Nein‑Stimmen und 84 Enthaltungen verabschiedet worden.
Zuvor seien zahlreiche Änderungsanträge eingereicht worden, um den bereits im Februar vom Sonderausschuss angenommenen Bericht zu verändern. Insbesondere hätten Fraktionen der Linken sowie der Grünen/EFA gefordert, Hausbesetzungen zu entkriminalisieren und Stärkungen des Mieterschutzes vorzunehmen. Laut GdW seien jedoch alle Änderungsanträge abgelehnt worden, bis auf einen Vorschlag der Sozialdemokraten (S&D), 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie bereitzustellen.
Fokus auf bezahlbaren Wohnraum, Renovierungen und EU‑Investitionen
Der finale Bericht fordere nach GdW‑Darstellung ein breites Maßnahmenpaket zur Bewältigung steigender Wohnkosten und Wohnungsknappheit in Europa. Unter anderem solle der geplante EU‑Plan für erschwinglichen Wohnraum:
- spezifische Mittel für energetische Sanierungen,
- Verbesserungen der Energieeffizienz,
- sowie Maßnahmen gegen Energiearmut
beinhaltet haben.
Neue Wohnungen sollten künftig einheitliche Qualitäts‑ und Energieeffizienzstandards erfüllen, einschließlich Dämmung, Luftqualität und moderner Gebäudetechnik.
Kurzzeitvermietung: EU‑Regeln sollen Balance schaffen
Beim Thema Kurzzeitvermietung (z. B. über Plattformen) solle ein europäischer Rechtsrahmen ein Gleichgewicht zwischen Tourismus und bezahlbarem Wohnraum schaffen. Der Bericht sehe gemeinsame EU‑Ziele vor, zugleich aber Gestaltungsspielräume für Städte, Regionen und Mitgliedstaaten, damit Maßnahmen an lokale Wohnungsmärkte angepasst werden könnten.
Mehr Sozialwohnungen, steuerliche Entlastungen und Abbau von Hürden
Weiterhin fordere das Parlament:
- einen angemessenen Anteil an Sozialwohnungen in Städten,
- steuerliche Anreize für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen,
- die Entlastung von Erstkäufer:innen durch Abbau steuerlicher Hemmnisse (z. B. Registrierungsgebühren),
- steuerliche Rahmenbedingungen, die langfristige Mietverträge günstiger machten.
Auch eine stärkere Koordinierung bestehender Finanzmittel sowie die Umverteilung ungenutzter Gelder aus dem EU‑Aufbau‑ und Resilienzplan würden befürwortet, um Investitionen in sozialen, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau zu stärken.
Weniger Bürokratie: Genehmigungen innerhalb von 60 Tagen
Der Bericht spreche sich zudem für eine Überarbeitung der Beihilfevorschriften aus, um öffentliche Investitionen in sozialen Wohnungsbau zu erleichtern. Ein vorgeschlagenes Vereinfachungspaket solle Genehmigungsverfahren beschleunigen, unter anderem durch:
- digitale Verfahren,
- verbindliche Entscheidungsfristen von 60 Tagen.
Sonderausschuss arbeitet weiter
Obwohl der Bericht nun abgeschlossen sei, wolle der Sonderausschuss seine Arbeit fortsetzen. Wie die Vorsitzende Irene Tinagli laut GdW betonte, seien zusätzliche Anhörungen und Gespräche mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), der OECD und UN‑Habitat geplant. Ziel sei es, die Umsetzung in konkrete Investitionskapazitäten und politische Maßnahmen vor Ort zu überführen.
Die Housing Task Force der EU‑Kommission habe laut GdW ebenfalls mehrfach betont, dass die Ergebnisse des Sonderausschusses in die geplante europäische Gesetzgebung zum bezahlbaren Wohnungsbau einfließen sollen.
Quelle: Wohnungswirtschaft online (GdW)









