Energy Sharing startet – neue Perspektiven für die Wohnungswirtschaft

Seit dem 1. Juni 2026 sei Energy Sharing in Deutschland gesetzlich erlaubt.

Auch auf einem Dach in der Conrad-Veidt-Straße in Drewitz hat die PWG 1956 eine Photovoltaikanlage installiert. Foto: Roman Poosch

Wie der BBU berichte, werde damit erstmals ein regulatorischer Rahmen geschaffen, der die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbar erzeugten Stroms über Gebäudegrenzen hinweg ermögliche. Betreiber von Photovoltaikanlagen könnten überschüssige Energie künftig auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in räumlicher Nähe weitergeben. Dies eröffne insbesondere Wohnungsunternehmen neue Perspektiven, lokal erzeugten Solarstrom effizienter zu nutzen und Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende zu beteiligen.

Kern der Regelung sei die Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilnetz an nahegelegene Abnehmer zu liefern. Voraussetzung seien bilanzielle Lieferbeziehungen sowie der Einsatz intelligenter Messsysteme. Im Unterschied zu bisherigen Modellen – etwa der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung – ende die Nutzung des Stroms nicht mehr an der Gebäudegrenze. Mehrere Gebäude oder ganze Quartiere könnten einbezogen werden. Damit könnten erstmals auch Haushalte ohne eigene Photovoltaikanlage von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren.

Für Wohnungsunternehmen liege der Nutzen laut BBU insbesondere im erweiterten Eigenverbrauch. Bislang ungenutzte Strommengen aus Photovoltaikanlagen könnten künftig lokal vermarktet werden. Besonders geeignet seien Konstellationen mit mehreren Gebäuden oder Quartieren, in denen größere elektrische Verbraucher vorhanden seien, etwa Wärmepumpen, zentrale Heizsysteme, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität oder Allgemeinstrom. Durch die Bündelung solcher Lasten könne die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen deutlich gesteigert werden.

Ein Blick nach Österreich zeige laut BBU, dass der Erfolg solcher Modelle maßgeblich von standardisierten Prozessen und einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur abhänge. Einheitliche Datenstandards und der flächendeckende Einsatz intelligenter Messsysteme ermöglichten dort eine weitgehend automatisierte Mess- und Abrechnungspraxis. In Deutschland bestünden in diesen Bereichen noch Defizite, insbesondere bei der Standardisierung und beim Rollout der Messinfrastruktur.

Die technischen Voraussetzungen für Energy Sharing seien grundsätzlich vorhanden, die größten Herausforderungen lägen jedoch in der organisatorischen und regulatorischen Umsetzung. Fehlende Standards, komplexe Abstimmungen mit Netzbetreibern sowie unterschiedliche Abrechnungslogiken erschwerten derzeit die Anwendung. Unternehmen, die Strom aktiv an Mieterinnen und Mieter lieferten, nähmen faktisch Aufgaben eines Energieversorgers wahr und müssten zusätzliche rechtliche sowie administrative Anforderungen erfüllen.

Vor diesem Hintergrund gehe der BBU davon aus, dass sich Energy Sharing zunächst vor allem in geeigneten Pilotprojekten etablieren werde. Quartiere mit mehreren Gebäuden, zentral steuerbaren Verbrauchern und einer abgestimmten Energielogistik böten hierfür besonders gute Voraussetzungen.

Für die Wohnungswirtschaft stelle Energy Sharing eine sinnvolle Ergänzung bestehender Mieterstrom- und Eigenverbrauchsmodelle dar. Das Konzept könne dazu beitragen, lokal erzeugten Strom effizienter zu nutzen, Betriebskosten zu senken und den Klimaschutz im Bestand zu stärken. Entscheidend sei jedoch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für dezentrale Energieversorgungssysteme weiterentwickelt würden.

Der GdW arbeite laut BBU derzeit auf europäischer Ebene an einer Neuregelung der sogenannten Kundenanlagen, um mehr Rechtssicherheit für Mieterstrom- und Quartierslösungen zu schaffen. Eine solche europäische Klärung sei auch für Energy Sharing von zentraler Bedeutung, da sie Investitions- und Planungssicherheit für lokale Strommodelle im Bestand stärken würde. Der BBU begleite erste Pilotprojekte und sehe darin eine Chance, bis 2027 praxistaugliche Modelle für die Energiewende im Quartier zu entwickeln.

Quelle: BBU; GdW; Bundesnetzagentur