Bundesverfassungsgericht kassiert Beschwerde und lehnt weitere ab
In einer vom Tagesspiegel veröffentlichten Meldung der Nachrichtenagentur AFP heißt es, dass ein Eilantrag gegen den Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sei. Die geforderte vorläufige Außerkraftsetzung des Gesetzes habe das höchste bundesdeutsche Gericht laut eines am Donnerstag veröffentlichten Beschluss abgelehnt, heißt es in der Eilmeldung. Auch eine weitere Verfassungsbeschwerde sowie ein Antrag seien abgewiesen und nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Laut Gericht würden die Nachteile, „die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde“ schwerer wiegen als jene, „die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese“.
Allerdings sage der Beschluss nichts darüber aus, ob der Mietendeckel gegen die deutsche Verfassung verstoße oder nicht, gehe aus der Begründung hervor, schreibt die Zeitung. Dies bleibe laut Beschluss weiter offen.
Quelle: www.tagesspiegel.de