Wohnungswirtschaft zu Eckpunkten der Grundsteuerreform.
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich bei der Grundsteuerreform auf Eckpunkte geeinigt. Es soll ein Kompromissmodell auf den Weg gebracht werden, das sich an Ertragswerten orientiert und neben Bodenrichtwerten laut Medienberichten zusätzlich die durchschnittlichen Mietkosten und das Baujahr berücksichtigt.
„Mit einer solchen wertorientierten Grundsteuer droht Deutschland eine Bürokratie- und Streitwelle sowie eine in vielen Fällen starke Kostensteigerung gerade bei preiswert vermieteten Wohnungen in sonst teuren Lagen. Diese Regelung ist jedenfalls kein Instrument, das die sozial durchmischte Stadt stärkt. Eher genau das Gegenteil“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Damit ziehen weitere dunkle Wolken für das bezahlbare Wohnen auf. Deutlich besser wäre die Entscheidung für ein flächenorientiertes Modell gewesen, bei dem beispielsweise passend definierte Lagefaktoren ergänzt werden können“, so Gedaschko.
Bei der weiteren Ausgestaltung der Grundsteuerreform müsse das Hauptaugenmerk auf die Vermeidung verheerender finanzieller, bürokratischer und sozialer Folgen für Mieter, Vermieter und die öffentliche Hand gelegt werden. „Die Berücksichtigung von Bodenwerten birgt die große Gefahr von massiven Grundsteuererhöhungen in den sowieso schon belasteten Ballungsräumen, vor allem beim bezahlbaren Mietwohnungsbau. Die dramatische Folge wäre eine fortschreitende Gentrifizierung in den beliebten Wohnquartieren“, warnte der GdW-Chef. Notwendig ist dagegen ein praktisch umsetzbares Modell, das Mieter und Vermieter möglichst wenig belastet. Das von der Wohnungswirtschaft geforderte Flächenmodell hätte das auf unaufwändige Weise gewährleistet.
Quelle: GdW