DMB: Grundsteuerreform nicht ohne geänderte Betriebskostenverordnung

Kompromiss der Großen Koalition müsse nachgebessert werden, so der Mieterbund.

Die Spitzen der Koalition aus CDU/CSU und SPD haben sich bei der Reform der Grundsteuer geeinigt. Die Grundsteuer solle zukünftig auf Grundlage des Bodenwerts des zu bewertenden Grundstücks und der Miethöhe ermittelt werden, berichtet der Deutsche Mieterbund (DMB). Zudem sollten die Länder die Möglichkeit bekommen, durch eine „Öffnungsklausel“ eigene Gestaltungen vorzunehmen.

DMB-Chef Ulrich Ropertz begrüßte die Einigung, doch forderte er erneut die Änderung der Betriebskostenverordnung. Sonst drohe eine Abwälzung der Kosten auf die Mieter. Die Grundsteuer sei eine Eigentümersteuer, eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Daher solle die Grundsteuer nicht nur von Eigentümern, sondern auch Vermietern gezahlt werden, so Ropertz.

Vermieter profitierten von hohen Boden- und Grundstückswerten und den entsprechend hohen Mieten. Nun bestehe die Gefahr, dass Mieter doppelt belastet werden könnten. „Es kann nicht sein, dass Mieter für ihre Wohnungen immer höhere Mieten zahlen, die dann zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, die die Mieter aber wieder selbst über die Betriebskostenabrechnung zahlen müssen“, sagte der DMB-Chef. Daher müsse sichergestellt werden, dass die Grundsteuer vom Vermieter, nicht vom Mieter bezahlt werde. Das sei über die Betriebskostenverordnung sicher zu stellen.

Quelle: DMB