Hauptgeschäftsführer: Schlupflöcher werden nicht geschlossen

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorgelegt, der jetzt in der Ressortabstimmung ist. Der Deutsche Städtetag hat sich gegen die Pläne gestellt. „Enttäuschend ist, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der Rheinischen Post. Jeder wisse doch, „dass etwa zeitlich befristete Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen“, so Dedy. „Das Problem sollte die Bundesregierung angehen, wenn sie das Gesetz ohnehin für die Verlängerung anfasst.“ Außerdem solle die Mietpreisbremse nach wie vor nicht für Wohnungen gelten, die nach 2014 gebaut wurden oder erstmals vermietet seien. Die Jahresangabe stamme noch aus der Anfangszeit und müsse dringend aktualisiert werden. „Diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen.“
„Höchst problematisch“ sei nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers zudem, dass der Entwurf die Hürden für die Umsetzung der Mietpreisbremse in den Bundesländern deutlich erhöhe. „Das könnte im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass einige Länder die Mietpreisbremse künftig gar nicht mehr umsetzen“, warnte Dedy. So müsse begründet werden, welche Städte einen so angespannten Wohnungsmarkt hätten, dass dort die Mietpreisbremse gelten solle. „Diese Begründung soll jetzt noch aufwändiger werden als sie ohnehin schon ist“, erläuterte Dedy. „Künftig sollen die Landesregierungen auch noch auflisten, welche alternativen Maßnahmen gegen steigende Mietpreise in den betroffenen Städten unternommen wurden und welche in Zukunft geplant sind. Das zieht alles unnötig in die Länge.“
Laut Städtetag haben die Länder bislang für 410 Städte und Gemeinden festgestellt, dass dort Wohnraum knapp ist und damit die Voraussetzung für eine Mietpreisbremse vorliegt. Seit 2020 ist die Mietpreisbremse nach und nach praxistauglicher gemacht worden. Der vorliegende Gesetzentwurf verkompliziere die Umsetzung in der Praxis aber wieder, resümiert der Städtetag.
Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung von Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Das gilt aber nicht für Neubauten und zudem nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete müssen von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden. Die Regelung wäre ohne Verlängerung Ende 2025 auslaufen. Nun sollen die Bundesländer bis Ende 2028 und damit drei Jahre länger die Möglichkeit haben, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine Preisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen zu verhängen.