„Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“

Bundesregierung beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Stefanie Hubig, die neue Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: Photothek Media Lab/Dominik Butzmann

Die Bundesregierung hat am 28. Mai ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Der Entwurf sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Dezember 2029 vor.

„Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege“, sagte dazu Stefanie Hubig (SPD), die neue Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei nur ein erster Schritt. „Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr.

In ihrem jeweiligen Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg nach Ansicht der Bundesregierung zumindest moderat verlangsamt. „Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung führen“, so das Justizministerium.
Die im Kabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse soll über die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Deutscher Mieterbund: Nachschärfung erforderlich

„Es ist erfreulich, dass die Mietpreisbremse – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung versprochen – jetzt umgehend verlängert wird“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Gesetzentwurf. „Bedauerlich und unverständlich ist, dass gleichzeitig nicht die verbliebenen Ausnahmen von der Mietpreisbremse gestrichen werden sollen und auch das große Problem ihrer Umgehung durch Möblierung und Kurzzeitvermietung nicht sofort angepackt wird.“

Der Verband fordert, dass der Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft wird. Insbesondere muss der Stichtag für die von der Mietpreisbremse ausgenommen Neubauten von derzeit 2014 aktualisiert werden. „Wohnungen, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten mehr. Sie weiterhin von der Mietpreisbremse auszunehmen ist nicht mehr vermittelbar“, so Siebenkotten. „Ebenso muss der Gesetzgeber jetzt dafür sorgen, dass rein profitorientierten Vermieterinnen und Vermietern, die durch Kurzzeitvermietung und Möblierung die Mietpreisbremse umgehen und so Rekordgewinne auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter erzielen, entgegengetreten wird.“

GdW: Wohnungssuchende werden alleine gelassen

Die Mietpreisbremse „hat in den vergangenen 10 Jahren zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte geführt“, sagte dagegen Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Der zwischenzeitliche Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig, die Mietpreisbremse auf Wohngebäude mit Baujahr bis 2019 auszuweiten, wurde glücklicherweise wieder zurückgenommen. Er wäre ein noch verheerendes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau gewesen. Fest steht: Die Baugenehmigungen sind seit Jahren rückläufig, auch die Baufertigstellungen sind 2024 deutlich eingebrochen. Es werden nur diejenigen geschützt, die eine Wohnung haben. Die vielen Wohnungssuchenden werden dagegen seit langem alleine gelassen. Das ist in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die notwendige Ansiedlung von Arbeits- und Fachkräften Gift für die Zukunft Deutschlands. Die Politik muss dringend auch denen helfen, die eine Wohnung brauchen. Das würde zudem zur Entspannung der Mietpreise führen.“